Die baulichen Gegebenheiten der Treppe sind der ausschlaggebende Faktor für die technische Realisierung eines Lifts in Viernheim. Gerade Treppenläufe lassen sich oft mit standardisierten Sitzlift-Systemen ausstatten, doch für kurvige oder mehrgeschossige Treppen, wie sie in Innenstadt und Nordstadt zu finden sind, ist eine exakte Maßanfertigung der Schiene erforderlich. Rollstuhlnutzer benötigen statt eines Sitzlifts einen Plattformlift, welcher jedoch einen größeren Platzbedarf hat. Die Genehmigungsfähigkeit hängt von der Einhaltung der Hessischen Bauordnung ab, insbesondere muss die gesetzlich geforderte Mindestbreite von Flucht- und Rettungswegen nach der Montage des Lifts weiterhin gewährleistet sein.
Für eine professionelle Installation und ein verlässliches Angebot ist eine technische Vermessung der Treppe vor Ort in Viernheim zwingend erforderlich. Ausschließlich qualifizierte Fachbetriebe, die mit den Gegebenheiten in der Region vertraut und zum Beispiel bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald verzeichnet sind, sollten mit der Installation beauftragt werden. Eine neutrale und umfassende Beratung, sowohl zu den Finanzierungshilfen als auch zur Ermittlung des persönlichen Bedarfs, erhalten Sie beim Stadt Viernheim / Seniorenberatung in der Hinter den Zäunen 6, 68519 Viernheim. Je nach Ausführung, Treppenform und gewünschter Ausstattung muss für einen Treppenlift mit Kosten zwischen 2.800 und 9.500 Euro kalkuliert werden.
Die Finanzierung eines Treppenlifts in der Region Viernheim kann durch verschiedene Bausteine gesichert werden. Eine wesentliche Grundlage bildet der Zuschuss der Pflegeversicherung gemäß § 40 SGB XI, der bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro pro Person betragen kann und bei der AOK Hessen beantragt wird. Darüber hinaus bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit dem Programm KfW 159 eine Option für zinsvergünstigte Darlehen. Um die finanzielle Belastung zu reduzieren, bietet die WIBank in Hessen im Rahmen des Programms Behindertengerechter Umbau von Wohnraum weitere Förderungen an, die in der Regel mit den anderen Zuschüssen kombinierbar sind.