Sitzlift & Treppenlift Taufkirchen | Regionale Fachbetriebe

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Die technische Realisierbarkeit eines Treppenlifts im Stadtgebiet von Taufkirchen hängt maßgeblich von der baulichen Situation ab. Sowohl in Taufkirchen als auch in Potzham unterscheidet man zwischen Modellen für gerade und kurvige Treppen, wobei kurvige Verläufe eine individuell angepasste Schiene benötigen. Während ein Sitzlift primär dem Personentransport dient, ermöglicht ein Plattformlift Rollstuhlnutzern die Überwindung von Etagen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung ist die Beachtung der bayerischen Bauordnung; hierbei ist besonders die nach der Installation verbleibende Mindestbreite des Treppenlaufs als Fluchtweg relevant.

Für die Finanzierung eines Treppenlifts in Taufkirchen steht an erster Stelle der Zuschuss der Pflegeversicherung. Bei Vorliegen eines Pflegegrades gewährt die zuständige AOK Bayern gemäß § 40 SGB XI eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme von bis zu 4.180 Euro pro anspruchsberechtigter Person. Um die verbleibenden Kosten zu finanzieren, kann zusätzlich der Kredit KfW 159 der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus stellt die BayernLabo über das Programm “Bayerisches Wohnungsbauprogramm” zinsvergünstigte Kredite für Barrierefreiheitsmaßnahmen bereit, welche mit anderen Förderungen kumulierbar sind.

Um die Kosten verbindlich zu kalkulieren, ist ein präzises Aufmaß durch einen Fachbetrieb bei Ihnen vor Ort in Taufkirchen notwendig. Qualifizierte Installationsbetriebe aus der Region lassen sich über das Verzeichnis der Handwerkskammer für München und Oberbayern verifizieren. Der Pflegestützpunkt des Landkreises München mit Sitz in der Hanns-Schwindt-Straße 17, 81829 München bietet eine neutrale und anbieterunabhängige Erstberatung zu Bedarfsfragen und Finanzierungshilfen an. Abhängig vom technischen Aufwand und dem ausgewählten Modell liegen die Gesamtkosten für einen Treppenlift üblicherweise zwischen 2.800 und 9.500 Euro.

Regionale Kenndaten: Taufkirchen
Einwohnerzahl: 18.140
Zuständige Pflegekasse: AOK Bayern
Staatliche Förderbank: BayernLabo
Regionales Förderprogramm: Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer für München und Oberbayern
Lokaler Pflegestützpunkt: Hanns-Schwindt-Straße 17, 81829 München

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Taufkirchen

Welche staatliche Förderung kann für die Wohnraumanpassung in Taufkirchen beantragt werden?

Über die AOK Bayern stehen Versicherten mit Pflegegrad bundesweit bis zu 4.180 Euro als direkter Zuschuss zur Verfügung. Zur Restfinanzierung lassen sich zinsgünstige Darlehen wie der KfW 159 sowie Förderprogramme der BayernLabo (Bayerisches Wohnungsbauprogramm) kumulativ nutzen.

Welche Handwerksbetriebe sind in Taufkirchen für normgerechte Umbaumaßnahmen qualifiziert?

Über das regionale Verzeichnis der Handwerkskammer für München und Oberbayern stehen geprüfte Handwerksbetriebe für die fachgerechte Ausführung bereit. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Pflegestützpunkt des Landkreises München (Hanns-Schwindt-Straße 17, 81829 München) zur Verfügung.

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Regionales Einsatzgebiet Taufkirchen

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Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

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