Bevor ein Treppenlift in Stelle, ob in Stelle oder Ashausen, montiert werden kann, muss eine präzise technische Prüfung der baulichen Voraussetzungen erfolgen. Der Treppenverlauf ist dabei das entscheidende Kriterium, wobei man zwischen günstigeren Modellen für gerade Treppen und aufwendigeren Sonderanfertigungen für kurvige Verläufe differenziert. Je nach individuellem Bedarf kommt ein Sitzlift für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder ein Plattformlift für Rollstuhlfahrende infrage. Entscheidend für die Genehmigungsfähigkeit ist die Konformität mit der niedersächsischen Bauordnung, die insbesondere eine genügende Restlaufbreite der Treppe vorschreibt, um den Fluchtweg nicht zu blockieren.
Die Kosten für ein solches Projekt in Stelle lassen sich durch verschiedene Förderungen decken. Bei Vorliegen eines Pflegegrades gewährt die zuständige AOK Niedersachsen auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI. Ergänzend dazu können über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des Programms KfW 159 zinsgünstige Darlehen in Anspruch genommen werden. Eine umfassende finanzielle Absicherung des Vorhabens wird zudem durch die NBank ermöglicht, die im Rahmen des Programms Wohnraumförderung Pflege & Alter barrierefreie Umbauten fördert.
Die fachgerechte Realisierung startet mit einem präzisen Aufmaß, das von einem qualifizierten Fachbetrieb direkt in Stelle vorgenommen wird. Es empfiehlt sich, für die Auswahl und Montage auf lokale Fachunternehmen zurückzugreifen, die in der Liste der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade geführt werden. Eine unabhängige und ausführliche Erstberatung rund um Planung und Finanzierung erhalten Sie beim Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Harburg in der Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe). Abhängig vom gewählten Modell und der baulichen Situation ist mit Gesamtkosten im Bereich von 2.800 bis 9.500 Euro zu rechnen.