Die baulichen Gegebenheiten der Treppe sind der ausschlaggebende Faktor für die technische Realisierung eines Lifts in Seligenstadt. Für gerade Treppen können in der Regel kostengünstigere Standard-Schienen für Sitzlifte verwendet werden, wohingegen bei kurvigen oder über mehrere Etagen verlaufenden Treppen in Seligenstadt oder Froschhausen eine maßgeschneiderte Schienenanfertigung unumgänglich ist. Rollstuhlnutzer benötigen statt eines Sitzlifts einen Plattformlift, welcher jedoch einen größeren Platzbedarf hat. Eine wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung ist die Beachtung der Hessischen Bauordnung, welche die uneingeschränkte Nutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen in ihrer vorgeschriebenen Mindestbreite auch nach der Liftinstallation fordert.
Ein technisches Aufmaß direkt bei Ihnen in Seligenstadt ist die unerlässliche Grundlage für ein verbindliches Angebot und die fachgerechte Montage. Ausschließlich qualifizierte Fachbetriebe, die mit den Gegebenheiten in der Region vertraut und zum Beispiel bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main verzeichnet sind, sollten mit der Installation beauftragt werden. Für eine unabhängige und ausführliche Beratung rund um Fördermittel und die individuelle Bedarfsanalyse steht der Pflegestützpunkt Kreis Offenbach in der Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach zur Verfügung. Je nach Ausführung, Treppenform und gewünschter Ausstattung muss für einen Treppenlift mit Kosten zwischen 2.800 und 9.500 Euro kalkuliert werden.
Die Finanzierung eines Treppenlifts in der Region Seligenstadt kann durch verschiedene Bausteine gesichert werden. Die Basis der Förderung ist oft der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI, der sich auf bis zu 4.180 Euro pro Person belaufen kann, sofern ein Pflegegrad vorliegt; der Antrag ist an die AOK Hessen zu richten. Ergänzend besteht die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen aus dem KfW-Programm KfW 159 zu beantragen. Um die finanzielle Belastung zu reduzieren, bietet die WIBank in Hessen im Rahmen des Programms Behindertengerechter Umbau von Wohnraum weitere Förderungen an, die in der Regel mit den anderen Zuschüssen kombinierbar sind.