Treppenlift Kosten in Schwandorf | Bis zu 4.180 € Zuschuss

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Die Machbarkeit einer Treppenlift-Installation in Schwandorf wird maßgeblich durch die architektonischen Voraussetzungen bestimmt. Man differenziert grundsätzlich zwischen Anlagen für gerade und kurvige Treppenverläufe, wobei für Kurven eine maßgeschneiderte Schienenführung unerlässlich ist, was für Objekte in Dachelhofen und Ettmannsdorf gleichermaßen gilt. Ein Sitzlift ist vorrangig für den Transport von Personen konzipiert, wohingegen ein Plattformlift es Rollstuhlfahrern gestattet, Stockwerke zu überwinden. Entscheidend für die Genehmigungsfähigkeit ist die Einhaltung der bayerischen Bauordnung, insbesondere die verbleibende Mindestbreite der Treppe als Fluchtweg, die auch nach der Installation gewährleistet sein muss.

Eine verbindliche Kostenermittlung erfordert ein exaktes Aufmaß durch einen Fachbetrieb direkt bei Ihnen in Schwandorf. Geeignete Fachbetriebe für die Installation aus Ihrer Umgebung können über das Register der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz gefunden werden. Eine unabhängige und neutrale Erstberatung zu Notwendigkeit und Fördermöglichkeiten bietet der Pflegestützpunkt Landkreis Schwandorf – GutePflegeLotsin in der Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf. In Abhängigkeit von der technischen Ausführung und dem gewählten Lifttyp ist mit Gesamtkosten in einer Spanne von ungefähr 2.800 bis 9.500 Euro zu rechnen.

Für die Finanzierung eines Treppenlifts in Schwandorf steht an erster Stelle der Zuschuss der Pflegeversicherung. Liegt ein Pflegegrad vor, kann bei der AOK Bayern ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI beantragt werden. Um die verbleibenden Kosten zu finanzieren, kann zusätzlich der Kredit KfW 159 der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch genommen werden. Eine weitere Option sind die zinsgünstigen Darlehen der BayernLabo aus dem Förderprogramm “Bayerisches Wohnungsbauprogramm”, die sich für barrierefreie Umbauten eignen und mit den anderen Zuschüssen kombinieren lassen.

Regionale Kenndaten: Schwandorf
Einwohnerzahl: 29.877
Zuständige Pflegekasse: AOK Bayern
Staatliche Förderbank: BayernLabo
Regionales Förderprogramm: Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Lokaler Pflegestützpunkt: Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Schwandorf

Wie hoch ist der gesetzliche Pflegekassenzuschuss nach § 40 SGB XI in Schwandorf?

Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK Bayern gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ergänzend können Fördermittel der BayernLabo über das Programm Bayerisches Wohnungsbauprogramm sowie zinsgünstige Kredite der KfW genutzt werden.

Welche Handwerksbetriebe sind in Schwandorf für normgerechte Umbaumaßnahmen qualifiziert?

Über das regionale Verzeichnis der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz stehen geprüfte Handwerksbetriebe für die fachgerechte Ausführung bereit. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Pflegestützpunkt Landkreis Schwandorf – GutePflegeLotsin (Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf) zur Verfügung.

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Regionales Einsatzgebiet Schwandorf

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Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

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