Ob ein Treppenlift in Schauenburg installiert werden kann, wird maßgeblich durch die Bauart der Treppe bestimmt. Während bei geraden Treppen meist standardisierte Schienensysteme für einen Sitzlift ausreichen, benötigen kurvige oder mehrstöckige Treppenverläufe in Objekten von Breitenbach bis Elgershausen eine individuell angefertigte Führungsschiene. Für Personen im Rollstuhl stellt ein Plattformlift anstelle eines Sitzlifts die passende Lösung dar, der allerdings mehr Platz beansprucht. Die Genehmigungsfähigkeit hängt von der Einhaltung der Hessischen Bauordnung ab, insbesondere muss die gesetzlich geforderte Mindestbreite von Flucht- und Rettungswegen nach der Montage des Lifts weiterhin gewährleistet sein.
Ein verbindliches Angebot sowie die anschließende fachmännische Montage setzen ein genaues technisches Aufmaß der Gegebenheiten in Schauenburg voraus. Ausschließlich qualifizierte Fachbetriebe, die mit den Gegebenheiten in der Region vertraut und zum Beispiel bei der Handwerkskammer Kassel verzeichnet sind, sollten mit der Installation beauftragt werden. Eine neutrale und umfassende Beratung, sowohl zu den Finanzierungshilfen als auch zur Ermittlung des persönlichen Bedarfs, erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Landkreis Kassel in der Franz-Ulrich-Straße 6, 34117 Kassel. Abhängig vom gewählten Modell, dem Verlauf der Treppe und der technischen Ausstattung bewegen sich die Kosten für einen Treppenlift in einem Rahmen von 2.800 bis 9.500 Euro.
Für die Finanzierung eines Treppenlifts im Stadtgebiet von Schauenburg stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Eine wesentliche Grundlage bildet der Zuschuss der Pflegeversicherung gemäß § 40 SGB XI, der bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro pro Person betragen kann und bei der AOK Hessen beantragt wird. Zusätzlich können zinsgünstige Kredite über das Programm KfW 159 der Kreditanstalt für Wiederaufbau genutzt werden. Um die finanzielle Belastung zu reduzieren, bietet die WIBank in Hessen im Rahmen des Programms Behindertengerechter Umbau von Wohnraum weitere Förderungen an, die in der Regel mit den anderen Zuschüssen kombinierbar sind.