Bevor ein Treppenlift in Rotenburg (Wümme), ob in Bettenbostel oder Borchel, montiert werden kann, muss eine präzise technische Prüfung der baulichen Voraussetzungen erfolgen. Ausschlaggebend ist die Form der Treppe; hier wird zwischen kostengünstigeren Standardlösungen für gerade Treppen und individuellen Anfertigungen für kurvige Treppen unterschieden. Die Auswahl des Modells richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen: Infrage kommt entweder ein Sitzlift für gehbehinderte Personen oder ein Plattformlift für Rollstuhlfahrer. Für eine behördliche Genehmigung ist die Einhaltung der niedersächsischen Bauordnung maßgeblich, vor allem die Sicherstellung einer ausreichenden Mindestbreite der Treppe, damit der Fluchtweg frei bleibt.
Die Finanzierung eines solchen Vorhabens in Rotenburg (Wümme) kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Anspruchsberechtigte mit Pflegegrad können bei ihrer AOK Niedersachsen eine Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds nach § 40 SGB XI in Höhe von bis zu 4.180 Euro pro Person beantragen. Eine weitere Finanzierungsoption bietet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit zinsgünstigen Darlehen aus dem Programm KfW 159. Eine umfassende finanzielle Absicherung des Vorhabens wird zudem durch die NBank ermöglicht, die im Rahmen des Programms Wohnraumförderung Pflege & Alter barrierefreie Umbauten fördert.
Am Anfang einer professionellen Umsetzung steht das genaue Ausmessen der Treppe durch einen spezialisierten Anbieter vor Ort in Rotenburg (Wümme). Für die Auswahl und den Einbau ist es ratsam, regionale Fachbetriebe zu beauftragen, die bei der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade registriert sind. Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Rotenburg (Wümme) - “RoSe” in der Bahnhofstr. 15, 27356 Rotenburg (Wümme) bietet eine neutrale und allumfassende Erstberatung zu sämtlichen Planungs- und Finanzierungsaspekten an. Je nach Ausführung und baulichem Aufwand liegen die Gesamtkosten für einen Treppenlift zwischen 2.800 und 9.500 Euro.