Die technische Umsetzbarkeit eines Treppenlifts in Rotenburg a. d. Fulda hängt entscheidend von der vorhandenen Treppenkonstruktion ab. Gerade Treppenläufe lassen sich oft mit standardisierten Sitzlift-Systemen ausstatten, doch für kurvige oder mehrgeschossige Treppen, wie sie in Braach und Breitenbach zu finden sind, ist eine exakte Maßanfertigung der Schiene erforderlich. Rollstuhlnutzer benötigen statt eines Sitzlifts einen Plattformlift, welcher jedoch einen größeren Platzbedarf hat. Eine wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung ist die Beachtung der Hessischen Bauordnung, welche die uneingeschränkte Nutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen in ihrer vorgeschriebenen Mindestbreite auch nach der Liftinstallation fordert.
Ein technisches Aufmaß direkt bei Ihnen in Rotenburg a. d. Fulda ist die unerlässliche Grundlage für ein verbindliches Angebot und die fachgerechte Montage. Die Installation muss zwingend von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden, der beispielsweise bei der Handwerkskammer Kassel gelistet ist und mit den lokalen Bedingungen vertraut ist. Eine neutrale und umfassende Beratung, sowohl zu den Finanzierungshilfen als auch zur Ermittlung des persönlichen Bedarfs, erhalten Sie beim Pflegestützpunkt (Rotenburg) in der Lindenstraße 1, 36199 Rotenburg. Abhängig vom gewählten Modell, dem Verlauf der Treppe und der technischen Ausstattung bewegen sich die Kosten für einen Treppenlift in einem Rahmen von 2.800 bis 9.500 Euro.
Die Finanzierung eines Treppenlifts in der Region Rotenburg a. d. Fulda kann durch verschiedene Bausteine gesichert werden. Ein zentraler Finanzierungsbaustein ist der Zuschuss der Pflegeversicherung, der laut § 40 SGB XI bei vorhandenem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro pro Person ausmachen kann und bei der zuständigen AOK Hessen beantragt werden muss. Ergänzend besteht die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen aus dem KfW-Programm KfW 159 zu beantragen. Um die finanzielle Belastung zu reduzieren, bietet die WIBank in Hessen im Rahmen des Programms Behindertengerechter Umbau von Wohnraum weitere Förderungen an, die in der Regel mit den anderen Zuschüssen kombinierbar sind.