Bevor ein Treppenlift in Quakenbrück, ob in Altstadt oder Neustadt, montiert werden kann, muss eine präzise technische Prüfung der baulichen Voraussetzungen erfolgen. Eine zentrale Rolle spielt der Verlauf der Treppe, was zur Unterscheidung zwischen preiswerteren Systemen für gerade Treppen und komplexeren Maßanfertigungen für kurvige Treppen führt. Abhängig von den persönlichen Anforderungen wird entweder ein Sitzlift für Menschen mit Gehbehinderung oder ein Plattformlift für Rollstuhlnutzer installiert. Für eine behördliche Genehmigung ist die Einhaltung der niedersächsischen Bauordnung maßgeblich, vor allem die Sicherstellung einer ausreichenden Mindestbreite der Treppe, damit der Fluchtweg frei bleibt.
Die Kosten für ein solches Projekt in Quakenbrück lassen sich durch verschiedene Förderungen decken. Bei Vorliegen eines Pflegegrades gewährt die zuständige AOK Niedersachsen auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI. Ergänzend dazu können über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des Programms KfW 159 zinsgünstige Darlehen in Anspruch genommen werden. Auch auf Landesebene gibt es Unterstützung: Die NBank fördert barrierefreie Umbauten durch das Programm Wohnraumförderung Pflege & Alter, was eine solide finanzielle Basis für das Projekt schafft.
Am Anfang einer professionellen Umsetzung steht das genaue Ausmessen der Treppe durch einen spezialisierten Anbieter vor Ort in Quakenbrück. Bei der Wahl des Anbieters und der anschließenden Installation sollte man regionale Fachbetriebe berücksichtigen, die bei der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim eingetragen sind. Für eine neutrale und umfassende Erstinformation zu allen Fragen der Planung und Kostenübernahme ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Osnabrück in der Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück die richtige Anlaufstelle. Abhängig vom gewählten Modell und der baulichen Situation ist mit Gesamtkosten im Bereich von 2.800 bis 9.500 Euro zu rechnen.