Treppenlift & Plattformlift in Petersberg | Fachgerechte Montage

Die baulichen Gegebenheiten der Treppe sind der ausschlaggebende Faktor für die technische Realisierung eines Lifts in Petersberg. Für gerade Treppen können in der Regel kostengünstigere Standard-Schienen für Sitzlifte verwendet werden, wohingegen bei kurvigen oder über mehrere Etagen verlaufenden Treppen in Petersberg oder Margretenhaun eine maßgeschneiderte Schienenanfertigung unumgänglich ist. Für Personen im Rollstuhl stellt ein Plattformlift anstelle eines Sitzlifts die passende Lösung dar, der allerdings mehr Platz beansprucht. Maßgeblich für eine Genehmigung ist die Konformität mit der Hessischen Bauordnung, die vorschreibt, dass die Mindestbreite für Flucht- und Rettungswege auch nach dem Einbau des Lifts vollständig erhalten bleibt.

Ein technisches Aufmaß direkt bei Ihnen in Petersberg ist die unerlässliche Grundlage für ein verbindliches Angebot und die fachgerechte Montage. Es wird dringend empfohlen, die Montage nur von zertifizierten Fachfirmen ausführen zu lassen, die etwa über die Handwerkskammer Kassel gefunden werden können und regionale Erfahrung besitzen. Der Pflegestützpunkt Landkreis Fulda in der Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9, 36037 Fulda bietet eine unabhängige und ganzheitliche Beratung zu den verfügbaren Fördermöglichkeiten und hilft bei der Klärung des Bedarfs. Abhängig vom gewählten Modell, dem Verlauf der Treppe und der technischen Ausstattung bewegen sich die Kosten für einen Treppenlift in einem Rahmen von 2.800 bis 9.500 Euro.

Die Finanzierung eines Treppenlifts in der Region Petersberg kann durch verschiedene Bausteine gesichert werden. Die Basis der Förderung ist oft der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI, der sich auf bis zu 4.180 Euro pro Person belaufen kann, sofern ein Pflegegrad vorliegt; der Antrag ist an die AOK Hessen zu richten. Zusätzlich können zinsgünstige Kredite über das Programm KfW 159 der Kreditanstalt für Wiederaufbau genutzt werden. Um die finanzielle Belastung zu reduzieren, bietet die WIBank in Hessen im Rahmen des Programms Behindertengerechter Umbau von Wohnraum weitere Förderungen an, die in der Regel mit den anderen Zuschüssen kombinierbar sind.

Regionale Kenndaten: Petersberg
Einwohnerzahl: 16.038
Zuständige Pflegekasse: AOK Hessen
Staatliche Förderbank: WIBank
Regionales Förderprogramm: Behindertengerechter Umbau von Wohnraum
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer Kassel
Lokaler Pflegestützpunkt: Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9, 36037 Fulda
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Geprüfte Handwerks- & Fachbetriebs-Qualität

Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Petersberg

Welche staatliche Förderung kann für die Wohnraumanpassung in Petersberg beantragt werden?

Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK Hessen gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ergänzend können Fördermittel der WIBank über das Programm Behindertengerechter Umbau von Wohnraum sowie zinsgünstige Kredite der KfW genutzt werden.

Über welche Stellen lassen sich zertifizierte Fachbetriebe in Petersberg ermitteln?

Qualifizierte Meisterbetriebe für die barrierefreie Anpassung im Stadtgebiet Petersberg sind im offiziellen Register der Handwerkskammer Kassel geführt. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Pflegestützpunkt Landkreis Fulda (Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9, 36037 Fulda) zur Verfügung.

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