Bevor ein Treppenlift in Nordenham, ob in Abbehausen oder Atens, montiert werden kann, muss eine präzise technische Prüfung der baulichen Voraussetzungen erfolgen. Ausschlaggebend ist die Form der Treppe; hier wird zwischen kostengünstigeren Standardlösungen für gerade Treppen und individuellen Anfertigungen für kurvige Treppen unterschieden. Je nach individuellem Bedarf kommt ein Sitzlift für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder ein Plattformlift für Rollstuhlfahrende infrage. Entscheidend für die Genehmigungsfähigkeit ist die Konformität mit der niedersächsischen Bauordnung, die insbesondere eine genügende Restlaufbreite der Treppe vorschreibt, um den Fluchtweg nicht zu blockieren.
Die Finanzierung eines solchen Vorhabens in Nordenham kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Bei Vorliegen eines Pflegegrades gewährt die zuständige AOK Niedersachsen auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI. Zusätzlich dazu stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über das Programm KfW 159 zinsgünstige Kredite zur Verfügung. Die NBank leistet auf Landesebene ebenfalls einen Beitrag, indem sie barrierefreie Umbauten über das Programm Wohnraumförderung Pflege & Alter bezuschusst und so zur finanziellen Absicherung beiträgt.
Am Anfang einer professionellen Umsetzung steht das genaue Ausmessen der Treppe durch einen spezialisierten Anbieter vor Ort in Nordenham. Bei der Wahl des Anbieters und der anschließenden Installation sollte man regionale Fachbetriebe berücksichtigen, die bei der Handwerkskammer Oldenburg eingetragen sind. Der Pflegestützpunkt im Landkreis Wesermarsch in der Viktoriastraße 16, 26954 Nordenham bietet eine neutrale und allumfassende Erstberatung zu sämtlichen Planungs- und Finanzierungsaspekten an. Die Kosten für einen Treppenlift variieren je nach Modell und Komplexität des Einbaus und bewegen sich in einer Spanne von 2.800 bis 9.500 Euro.