Treppenlift & Plattformlift in Neustadt a.d.Donau | Fachgerechte Montage

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Ob ein Treppenlift in Neustadt a.d.Donau technisch umsetzbar ist, hängt entscheidend von den baulichen Gegebenheiten vor Ort ab. Ob in Neustadt a.d.Donau oder Bad Gögging, es wird zwischen Systemen für gerade und kurvige Treppenläufe unterschieden, wobei letztere eine maßgefertigte Schienenführung erfordern. Ein Sitzlift ist vorrangig für den Transport von Personen konzipiert, wohingegen ein Plattformlift es Rollstuhlfahrern gestattet, Stockwerke zu überwinden. Eine wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung ist die Beachtung der bayerischen Bauordnung; hierbei ist besonders die nach der Installation verbleibende Mindestbreite des Treppenlaufs als Fluchtweg relevant.

Die wichtigste Finanzierungshilfe für einen Treppenlift in Neustadt a.d.Donau ist der Zuschuss durch die Pflegekasse. Bei Vorliegen eines Pflegegrades gewährt die zuständige AOK Bayern gemäß § 40 SGB XI eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme von bis zu 4.180 Euro pro anspruchsberechtigter Person. Die Deckung der Restkosten kann zusätzlich über das Förderprogramm KfW 159 der Kreditanstalt für Wiederaufbau erfolgen. Eine weitere Option sind die zinsgünstigen Darlehen der BayernLabo aus dem Förderprogramm “Bayerisches Wohnungsbauprogramm”, die sich für barrierefreie Umbauten eignen und mit den anderen Zuschüssen kombinieren lassen.

Um die Kosten verbindlich zu kalkulieren, ist ein präzises Aufmaß durch einen Fachbetrieb bei Ihnen vor Ort in Neustadt a.d.Donau notwendig. Geeignete Fachbetriebe für die Installation aus Ihrer Umgebung können über das Register der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz gefunden werden. Für eine unabhängige Erstberatung bezüglich der Notwendigkeit und der verfügbaren Förderungen können Sie sich an den Caritasverband für den Landkreis Kelheim e.V. / Fachstelle für pflegende Angehörige in der Pfarrhofgasse 1, 93309 Kelheim wenden. In Abhängigkeit von der technischen Ausführung und dem gewählten Lifttyp ist mit Gesamtkosten in einer Spanne von ungefähr 2.800 bis 9.500 Euro zu rechnen.

Regionale Kenndaten: Neustadt a.d.Donau
Einwohnerzahl: 14.778
Zuständige Pflegekasse: AOK Bayern
Staatliche Förderbank: BayernLabo
Regionales Förderprogramm: Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Lokaler Pflegestützpunkt: Pfarrhofgasse 1, 93309 Kelheim

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Neustadt a.d.Donau

Welche rechtlichen Ansprüche auf Zuschüsse bestehen in Neustadt a.d.Donau?

Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK Bayern gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Zur Restfinanzierung lassen sich zinsgünstige Darlehen wie der KfW 159 sowie Förderprogramme der BayernLabo (Bayerisches Wohnungsbauprogramm) kumulativ nutzen.

Über welche Stellen lassen sich zertifizierte Fachbetriebe in Neustadt a.d.Donau ermitteln?

Geeignete Fachfirmen können direkt über das Betriebsverzeichnis der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz recherchiert werden. Eine anbieterneutrale Erstberatung bietet zudem der Caritasverband für den Landkreis Kelheim e.V. / Fachstelle für pflegende Angehörige unter der Adresse Pfarrhofgasse 1, 93309 Kelheim.

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Regionales Einsatzgebiet Neustadt a.d.Donau

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