Bevor ein Treppenlift in Neuenhaus, ob in Neuenhaus oder Veldhausen, montiert werden kann, muss eine präzise technische Prüfung der baulichen Voraussetzungen erfolgen. Der Treppenverlauf ist dabei das entscheidende Kriterium, wobei man zwischen günstigeren Modellen für gerade Treppen und aufwendigeren Sonderanfertigungen für kurvige Verläufe differenziert. Die Auswahl des Modells richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen: Infrage kommt entweder ein Sitzlift für gehbehinderte Personen oder ein Plattformlift für Rollstuhlfahrer. Damit der Einbau genehmigt wird, müssen die Vorgaben der niedersächsischen Bauordnung erfüllt sein, was vor allem die Gewährleistung der Mindesttreppenbreite als Fluchtweg betrifft.
Am Anfang einer professionellen Umsetzung steht das genaue Ausmessen der Treppe durch einen spezialisierten Anbieter vor Ort in Neuenhaus. Für die Auswahl und den Einbau ist es ratsam, regionale Fachbetriebe zu beauftragen, die bei der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim registriert sind. Der Pflegestützpunkt Neuenhaus in der Hauptstraße 55, 49828 Neuenhaus bietet eine neutrale und allumfassende Erstberatung zu sämtlichen Planungs- und Finanzierungsaspekten an. Je nach Ausführung und baulichem Aufwand liegen die Gesamtkosten für einen Treppenlift zwischen 2.800 und 9.500 Euro.
Die Finanzierung eines solchen Vorhabens in Neuenhaus kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben die Möglichkeit, bei der AOK Niedersachsen einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gemäß § 40 SGB XI von bis zu 4.180 Euro zu beantragen. Zusätzlich dazu stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über das Programm KfW 159 zinsgünstige Kredite zur Verfügung. Eine umfassende finanzielle Absicherung des Vorhabens wird zudem durch die NBank ermöglicht, die im Rahmen des Programms Wohnraumförderung Pflege & Alter barrierefreie Umbauten fördert.