Treppenlift in Lübeck | Bis zu 4.180 € Kassen-Zuschuss
Für den Einbau eines Treppenlifts in Lübeck ist eine sorgfältige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten unerlässlich. Maßgeblich ist zunächst der Treppenverlauf, da für gerade Treppen standardisierte Schienensysteme ausreichen, während bei kurvigen Treppenläufen, wie sie in Altstadt häufig vorkommen, eine individuelle Schienenanfertigung zwingend erforderlich ist. Je nach Mobilitätseinschränkung wird zwischen einem Sitzlift für Personen mit erhaltener Steh- und Sitzfähigkeit und einem Plattformlift für Rollstuhlnutzer unterschieden. Zwingend zu beachten ist die Landesbauordnung Schleswig-Holstein, die eine minimale Treppenbreite fordert, damit der Fluchtweg – gerade in Mehrfamilienhäusern in Travemünde – frei bleibt.
Die wichtigste Finanzierungshilfe für einen Treppenlift in Lübeck ist der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI. Bei Vorliegen eines Pflegegrades gewährt die zuständige AOK NORDWEST einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro anspruchsberechtigter Person. Für die Finanzierung der Restsumme kann außerdem der Kredit KfW 159 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt werden. Zusätzlich stellt die IB.SH über das Programm IB.SH Wohnraumförderung weitere Kredite für barrierefreies Umbauen bereit, die mit anderen Förderungen kombinierbar sind.
Eine fundierte Entscheidungsgrundlage wird durch eine professionelle Beratung und ein technisches Aufmaß direkt in Ihrer Immobilie in Lübeck geschaffen. Qualifizierte Fachbetriebe für die Installation lassen sich über das Verzeichnis der Handwerkskammer Lübeck ermitteln, wodurch die Einhaltung technischer Standards sichergestellt wird. Eine unabhängige und kostenfreie Erstberatung zu Fördermitteln und zur Bedarfsermittlung bietet der Pflegestützpunkt in der Hansestadt Lübeck in der Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck. Je nach Ausführung und Komplexität des Einbaus liegen die Gesamtkosten für einen Treppenlift zwischen 2.800 und 9.500 Euro.