Altersgerecht wohnen in Lohr a.Main | Treppenlift Installation

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Die Machbarkeit einer Treppenlift-Installation in Lohr a.Main wird maßgeblich durch die architektonischen Voraussetzungen bestimmt. Sowohl in Sackenbach als auch in Steinbach unterscheidet man zwischen Modellen für gerade und kurvige Treppen, wobei kurvige Verläufe eine individuell angepasste Schiene benötigen. Der Hauptzweck eines Sitzlifts ist der Personentransport, ein Plattformlift hingegen verschafft Rollstuhlnutzern die Möglichkeit, verschiedene Ebenen zu erreichen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung ist die Beachtung der bayerischen Bauordnung; hierbei ist besonders die nach der Installation verbleibende Mindestbreite des Treppenlaufs als Fluchtweg relevant.

Für die Finanzierung eines Treppenlifts in Lohr a.Main steht an erster Stelle der Zuschuss der Pflegeversicherung. Liegt ein Pflegegrad vor, kann bei der AOK Bayern ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI beantragt werden. Um die verbleibenden Kosten zu finanzieren, kann zusätzlich der Kredit KfW 159 der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch genommen werden. Eine weitere Option sind die zinsgünstigen Darlehen der BayernLabo aus dem Förderprogramm “Bayerisches Wohnungsbauprogramm”, die sich für barrierefreie Umbauten eignen und mit den anderen Zuschüssen kombinieren lassen.

Um die Kosten verbindlich zu kalkulieren, ist ein präzises Aufmaß durch einen Fachbetrieb bei Ihnen vor Ort in Lohr a.Main notwendig. Qualifizierte Installationsbetriebe aus der Region lassen sich über das Verzeichnis der Handwerkskammer für Unterfranken verifizieren. Der Pflegestützpunkt Main-Spessart mit Sitz in der St.-Bruno-Str. 14, 97737 Gemünden a.Main bietet eine neutrale und anbieterunabhängige Erstberatung zu Bedarfsfragen und Finanzierungshilfen an. In Abhängigkeit von der technischen Ausführung und dem gewählten Lifttyp ist mit Gesamtkosten in einer Spanne von ungefähr 2.800 bis 9.500 Euro zu rechnen.

Regionale Kenndaten: Lohr a.Main
Einwohnerzahl: 14.996
Zuständige Pflegekasse: AOK Bayern
Staatliche Förderbank: BayernLabo
Regionales Förderprogramm: Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer für Unterfranken
Lokaler Pflegestützpunkt: St.-Bruno-Str. 14, 97737 Gemünden a.Main

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Lohr a.Main

Wie hoch ist der gesetzliche Pflegekassenzuschuss nach § 40 SGB XI in Lohr a.Main?

Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK Bayern gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Zur Restfinanzierung lassen sich zinsgünstige Darlehen wie der KfW 159 sowie Förderprogramme der BayernLabo (Bayerisches Wohnungsbauprogramm) kumulativ nutzen.

Wie wird die Einhaltung technischer Standards beim Umbau in Lohr a.Main gewährleistet?

Geeignete Fachfirmen können direkt über das Betriebsverzeichnis der Handwerkskammer für Unterfranken recherchiert werden. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Pflegestützpunkt Main-Spessart (St.-Bruno-Str. 14, 97737 Gemünden a.Main) zur Verfügung.

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Regionales Einsatzgebiet Lohr a.Main

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Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

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