Die bauliche Eignung für einen Treppenlift im Stadtgebiet von Lennestadt, sei es in Altenhundem oder Meggen, wird maßgeblich durch den Treppenverlauf bestimmt. Gerade Treppen erlauben den Einbau einer Standardschiene, wohingegen kurvige oder gewendelte Treppen eine individuelle Schienenanfertigung benötigen, was technisch aufwendiger ist. Abhängig vom Grad der Bewegungseinschränkung wird entweder ein Sitzlift oder ein Plattformlift für Rollstuhlnutzer gewählt. Um die baurechtliche Genehmigung zu erhalten, müssen die Mindesttreppenbreite laut Landesbauordnung NRW eingehalten und die Flucht- und Rettungswege frei zugänglich bleiben.
Der erste Schritt zur Finanzierung eines Treppenlifts in Lennestadt ist die Beantragung des Zuschusses bei der zuständigen Pflegekasse, beispielsweise der AOK NordWest / AOK Rheinland, auf Basis von § 40 SGB XI. Sofern ein Pflegegrad anerkannt ist, ist ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person möglich. Die Restfinanzierung lässt sich über das KfW-Programm KfW 159 in Form eines zinsgünstigen Darlehens realisieren. Ergänzend prüft die NRW.BANK im Rahmen ihres Programms NRW.BANK.Barrierefreier Umbau die Möglichkeit einer zinsgünstigen Finanzierung für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand in Nordrhein-Westfalen.
Ein Fachbetrieb muss vor der Installation in Lennestadt ein genaues Aufmaß der Treppe nehmen, um die maßgeschneiderte Produktion der Anlage sicherzustellen. Für die professionelle Montage sind meist regionale Fachbetriebe zuständig, die ihre Qualifikation durch eine Listung bei der Handwerkskammer Südwestfalen nachweisen. Eine anbieterneutrale und umfassende Beratung zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bietet der Pflegestützpunkt Lennestadt / Haus der Knappschaft unter der Adresse Heinrich-Cordes-Platz 4, 57368 Lennestadt. Je nach Modell und baulichen Gegebenheiten ist für die Anschaffung und Installation eines Treppenlifts in Lennestadt mit Kosten zwischen 2.800 und 9.500 Euro zu rechnen.