Für den Einbau eines Treppenlifts im Stadtgebiet von Lehre, sei es in Lehre oder Flechtorf, ist eine sorgfältige technische Analyse der Bausubstanz unerlässlich. Der Treppenverlauf ist dabei das entscheidende Kriterium, wobei man zwischen günstigeren Modellen für gerade Treppen und aufwendigeren Sonderanfertigungen für kurvige Verläufe differenziert. Abhängig von den persönlichen Anforderungen wird entweder ein Sitzlift für Menschen mit Gehbehinderung oder ein Plattformlift für Rollstuhlnutzer installiert. Damit der Einbau genehmigt wird, müssen die Vorgaben der niedersächsischen Bauordnung erfüllt sein, was vor allem die Gewährleistung der Mindesttreppenbreite als Fluchtweg betrifft.
Für die Finanzierung des Umbaus in Lehre gibt es mehrere Möglichkeiten. Bei Vorliegen eines Pflegegrades gewährt die zuständige AOK Niedersachsen auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI. Ergänzend dazu können über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des Programms KfW 159 zinsgünstige Darlehen in Anspruch genommen werden. Eine umfassende finanzielle Absicherung des Vorhabens wird zudem durch die NBank ermöglicht, die im Rahmen des Programms Wohnraumförderung Pflege & Alter barrierefreie Umbauten fördert.
Am Anfang einer professionellen Umsetzung steht das genaue Ausmessen der Treppe durch einen spezialisierten Anbieter vor Ort in Lehre. Bei der Wahl des Anbieters und der anschließenden Installation sollte man regionale Fachbetriebe berücksichtigen, die bei der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade eingetragen sind. Eine unabhängige und ausführliche Erstberatung rund um Planung und Finanzierung erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Landkreis Helmstedt in der Südertor 6, 38350 Helmstedt. Je nach Ausführung und baulichem Aufwand liegen die Gesamtkosten für einen Treppenlift zwischen 2.800 und 9.500 Euro.