Zuschuss für Treppenlifte in Kronberg im Taunus | Pflegekasse nutzen

Ob ein Treppenlift in Kronberg im Taunus installiert werden kann, wird maßgeblich durch die Bauart der Treppe bestimmt. Während bei geraden Treppen meist standardisierte Schienensysteme für einen Sitzlift ausreichen, benötigen kurvige oder mehrstöckige Treppenverläufe in Objekten von Kronberg bis Oberhöchstadt eine individuell angefertigte Führungsschiene. Rollstuhlnutzer benötigen statt eines Sitzlifts einen Plattformlift, welcher jedoch einen größeren Platzbedarf hat. Die Genehmigungsfähigkeit hängt von der Einhaltung der Hessischen Bauordnung ab, insbesondere muss die gesetzlich geforderte Mindestbreite von Flucht- und Rettungswegen nach der Montage des Lifts weiterhin gewährleistet sein.

Ein verbindliches Angebot sowie die anschließende fachmännische Montage setzen ein genaues technisches Aufmaß der Gegebenheiten in Kronberg im Taunus voraus. Es wird dringend empfohlen, die Montage nur von zertifizierten Fachfirmen ausführen zu lassen, die etwa über die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main gefunden werden können und regionale Erfahrung besitzen. Für eine unabhängige und ausführliche Beratung rund um Fördermittel und die individuelle Bedarfsanalyse steht der Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis in der Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v.d.H. zur Verfügung. Abhängig vom gewählten Modell, dem Verlauf der Treppe und der technischen Ausstattung bewegen sich die Kosten für einen Treppenlift in einem Rahmen von 2.800 bis 9.500 Euro.

Für die Finanzierung eines Treppenlifts im Stadtgebiet von Kronberg im Taunus stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Eine wesentliche Grundlage bildet der Zuschuss der Pflegeversicherung gemäß § 40 SGB XI, der bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro pro Person betragen kann und bei der AOK Hessen beantragt wird. Ergänzend besteht die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen aus dem KfW-Programm KfW 159 zu beantragen. Um die finanzielle Belastung zu reduzieren, bietet die WIBank in Hessen im Rahmen des Programms Behindertengerechter Umbau von Wohnraum weitere Förderungen an, die in der Regel mit den anderen Zuschüssen kombinierbar sind.

Regionale Kenndaten: Kronberg im Taunus
Einwohnerzahl: 18.671
Zuständige Pflegekasse: AOK Hessen
Staatliche Förderbank: WIBank
Regionales Förderprogramm: Behindertengerechter Umbau von Wohnraum
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Lokaler Pflegestützpunkt: Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v.d.H.
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Geprüfte Handwerks- & Fachbetriebs-Qualität

Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Kronberg im Taunus

Welche rechtlichen Ansprüche auf Zuschüsse bestehen in Kronberg im Taunus?

Voraussetzung ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades: In diesem Fall gewährt die AOK Hessen maximal 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person. Ergänzend können Fördermittel der WIBank über das Programm Behindertengerechter Umbau von Wohnraum sowie zinsgünstige Kredite der KfW genutzt werden.

Welche Handwerksbetriebe sind in Kronberg im Taunus für normgerechte Umbaumaßnahmen qualifiziert?

Geeignete Fachfirmen können direkt über das Betriebsverzeichnis der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main recherchiert werden. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis (Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v.d.H.) zur Verfügung.

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