Die baulichen Gegebenheiten der Treppe sind der ausschlaggebende Faktor für die technische Realisierung eines Lifts in Königstein im Taunus. Gerade Treppenläufe lassen sich oft mit standardisierten Sitzlift-Systemen ausstatten, doch für kurvige oder mehrgeschossige Treppen, wie sie in Königstein und Falkenstein zu finden sind, ist eine exakte Maßanfertigung der Schiene erforderlich. Als adäquate Alternative zum Sitzlift kommt für Rollstuhlfahrer ein Plattformlift infrage, für den jedoch ausreichend Platz vorhanden sein muss. Eine wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung ist die Beachtung der Hessischen Bauordnung, welche die uneingeschränkte Nutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen in ihrer vorgeschriebenen Mindestbreite auch nach der Liftinstallation fordert.
Ein technisches Aufmaß direkt bei Ihnen in Königstein im Taunus ist die unerlässliche Grundlage für ein verbindliches Angebot und die fachgerechte Montage. Die Installation muss zwingend von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden, der beispielsweise bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main gelistet ist und mit den lokalen Bedingungen vertraut ist. Für eine unabhängige und ausführliche Beratung rund um Fördermittel und die individuelle Bedarfsanalyse steht der Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis in der Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v.d.H. zur Verfügung. Je nach Ausführung, Treppenform und gewünschter Ausstattung muss für einen Treppenlift mit Kosten zwischen 2.800 und 9.500 Euro kalkuliert werden.
Die Kosten für einen Treppenlift in Königstein im Taunus lassen sich durch eine Kombination verschiedener Förderungen decken. Ein zentraler Finanzierungsbaustein ist der Zuschuss der Pflegeversicherung, der laut § 40 SGB XI bei vorhandenem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro pro Person ausmachen kann und bei der zuständigen AOK Hessen beantragt werden muss. Ergänzend besteht die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen aus dem KfW-Programm KfW 159 zu beantragen. Um die finanzielle Belastung zu reduzieren, bietet die WIBank in Hessen im Rahmen des Programms Behindertengerechter Umbau von Wohnraum weitere Förderungen an, die in der Regel mit den anderen Zuschüssen kombinierbar sind.