Die bauliche Eignung für einen Treppenlift im Stadtgebiet von Kempen, sei es in Kempen oder St. Hubert, wird maßgeblich durch den Treppenverlauf bestimmt. Gerade Treppen erlauben den Einbau einer Standardschiene, wohingegen kurvige oder gewendelte Treppen eine individuelle Schienenanfertigung benötigen, was technisch aufwendiger ist. Je nach Mobilitätseinschränkung kommt ein Sitzlift oder ein Plattformlift für Rollstuhlfahrer in Betracht. Für die Genehmigungsfähigkeit nach Baurecht ist es zwingend erforderlich, die in der Landesbauordnung NRW festgelegte Mindestbreite der Treppe nicht zu unterschreiten und sicherzustellen, dass Flucht- und Rettungswege uneingeschränkt nutzbar sind.
Ein Fachbetrieb muss vor der Installation in Kempen ein genaues Aufmaß der Treppe nehmen, um die maßgeschneiderte Produktion der Anlage sicherzustellen. Für die professionelle Montage sind meist regionale Fachbetriebe zuständig, die ihre Qualifikation durch eine Listung bei der Handwerkskammer Düsseldorf nachweisen. Eine anbieterneutrale und umfassende Beratung zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bietet der Kommunaler Pflegestützpunkt der Stadt Kempen unter der Adresse Schorndorfer Str. 16-20, 47906 Kempen. Die Kosten für Kauf und Einbau eines Treppenlifts in Kempen liegen je nach Ausführung und Treppenform normalerweise zwischen 2.800 und 9.500 Euro.
Der erste Schritt zur Finanzierung eines Treppenlifts in Kempen ist die Beantragung des Zuschusses bei der zuständigen Pflegekasse, beispielsweise der AOK NordWest / AOK Rheinland, auf Basis von § 40 SGB XI. Bei Vorliegen eines Pflegegrades können bis zu 4.180 Euro pro anspruchsberechtigter Person beantragt werden. Die Restfinanzierung lässt sich über das KfW-Programm KfW 159 in Form eines zinsgünstigen Darlehens realisieren. Zusätzlich bietet die NRW.BANK mit dem Programm NRW.BANK.Barrierefreier Umbau eine weitere Option für eine zinsgünstige Finanzierung von barrierefreien Umbauten in NRW.