Bevor ein Treppenlift in Hatten, ob in Kirchhatten oder Sandkrug, montiert werden kann, muss eine präzise technische Prüfung der baulichen Voraussetzungen erfolgen. Ausschlaggebend ist die Form der Treppe; hier wird zwischen kostengünstigeren Standardlösungen für gerade Treppen und individuellen Anfertigungen für kurvige Treppen unterschieden. Je nach individuellem Bedarf kommt ein Sitzlift für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder ein Plattformlift für Rollstuhlfahrende infrage. Entscheidend für die Genehmigungsfähigkeit ist die Konformität mit der niedersächsischen Bauordnung, die insbesondere eine genügende Restlaufbreite der Treppe vorschreibt, um den Fluchtweg nicht zu blockieren.
Die Kosten für ein solches Projekt in Hatten lassen sich durch verschiedene Förderungen decken. Anspruchsberechtigte mit Pflegegrad können bei ihrer AOK Niedersachsen eine Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds nach § 40 SGB XI in Höhe von bis zu 4.180 Euro pro Person beantragen. Eine weitere Finanzierungsoption bietet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit zinsgünstigen Darlehen aus dem Programm KfW 159. Eine umfassende finanzielle Absicherung des Vorhabens wird zudem durch die NBank ermöglicht, die im Rahmen des Programms Wohnraumförderung Pflege & Alter barrierefreie Umbauten fördert.
Die fachgerechte Realisierung startet mit einem präzisen Aufmaß, das von einem qualifizierten Fachbetrieb direkt in Hatten vorgenommen wird. Bei der Wahl des Anbieters und der anschließenden Installation sollte man regionale Fachbetriebe berücksichtigen, die bei der Handwerkskammer Oldenburg eingetragen sind. Für eine neutrale und umfassende Erstinformation zu allen Fragen der Planung und Kostenübernahme ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) für den Landkreis Oldenburg in der Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen die richtige Anlaufstelle. Die Kosten für einen Treppenlift variieren je nach Modell und Komplexität des Einbaus und bewegen sich in einer Spanne von 2.800 bis 9.500 Euro.