Barrierefrei wohnen in Großostheim: Treppenlift nachrüsten

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Die technische Realisierbarkeit eines Treppenlifts im Stadtgebiet von Großostheim hängt maßgeblich von der baulichen Situation ab. Sowohl in Großostheim als auch in Pflaumheim unterscheidet man zwischen Modellen für gerade und kurvige Treppen, wobei kurvige Verläufe eine individuell angepasste Schiene benötigen. Der Hauptzweck eines Sitzlifts ist der Personentransport, ein Plattformlift hingegen verschafft Rollstuhlnutzern die Möglichkeit, verschiedene Ebenen zu erreichen. Für eine behördliche Genehmigung ist die Einhaltung der bayerischen Bauordnung ausschlaggebend, speziell im Hinblick auf die Mindestlaufbreite der Treppe, die als Fluchtweg auch nach dem Einbau erhalten bleiben muss.

Die wichtigste Finanzierungshilfe für einen Treppenlift in Großostheim ist der Zuschuss durch die Pflegekasse. Liegt ein Pflegegrad vor, kann bei der AOK Bayern ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI beantragt werden. Die Deckung der Restkosten kann zusätzlich über das Förderprogramm KfW 159 der Kreditanstalt für Wiederaufbau erfolgen. Eine weitere Option sind die zinsgünstigen Darlehen der BayernLabo aus dem Förderprogramm “Bayerisches Wohnungsbauprogramm”, die sich für barrierefreie Umbauten eignen und mit den anderen Zuschüssen kombinieren lassen.

Für eine genaue Kostenermittlung muss ein Fachunternehmen die Gegebenheiten bei Ihnen in Großostheim exakt vermessen. Geeignete Fachbetriebe für die Installation aus Ihrer Umgebung können über das Register der Handwerkskammer für Unterfranken gefunden werden. Für eine unabhängige Erstberatung bezüglich der Notwendigkeit und der verfügbaren Förderungen können Sie sich an den Pflegestützpunkt im Landratsamt Aschaffenburg in der Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg wenden. Je nach technischer Komplexität und gewähltem Modell bewegen sich die Gesamtkosten für einen Treppenlift in einem Rahmen von circa 2.800 bis 9.500 Euro.

Regionale Kenndaten: Großostheim
Einwohnerzahl: 15.873
Zuständige Pflegekasse: AOK Bayern
Staatliche Förderbank: BayernLabo
Regionales Förderprogramm: Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer für Unterfranken
Lokaler Pflegestützpunkt: Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Großostheim

Wie hoch ist der gesetzliche Pflegekassenzuschuss nach § 40 SGB XI in Großostheim?

Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK Bayern gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ergänzend können Fördermittel der BayernLabo über das Programm Bayerisches Wohnungsbauprogramm sowie zinsgünstige Kredite der KfW genutzt werden.

Über welche Stellen lassen sich zertifizierte Fachbetriebe in Großostheim ermitteln?

Qualifizierte Meisterbetriebe für die barrierefreie Anpassung im Stadtgebiet Großostheim sind im offiziellen Register der Handwerkskammer für Unterfranken geführt. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Pflegestützpunkt im Landratsamt Aschaffenburg (Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg) zur Verfügung.

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Regionales Einsatzgebiet Großostheim

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Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

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