Die Installation eines Treppenlifts in Garbsen – egal ob in Berenbostel oder Havelse – setzt eine genaue technische Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten voraus. Ausschlaggebend ist die Form der Treppe; hier wird zwischen kostengünstigeren Standardlösungen für gerade Treppen und individuellen Anfertigungen für kurvige Treppen unterschieden. Je nach individuellem Bedarf kommt ein Sitzlift für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder ein Plattformlift für Rollstuhlfahrende infrage. Entscheidend für die Genehmigungsfähigkeit ist die Konformität mit der niedersächsischen Bauordnung, die insbesondere eine genügende Restlaufbreite der Treppe vorschreibt, um den Fluchtweg nicht zu blockieren.
Die Finanzierung eines solchen Vorhabens in Garbsen kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Bei Vorliegen eines Pflegegrades gewährt die zuständige AOK Niedersachsen auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI. Ergänzend dazu können über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des Programms KfW 159 zinsgünstige Darlehen in Anspruch genommen werden. Die NBank leistet auf Landesebene ebenfalls einen Beitrag, indem sie barrierefreie Umbauten über das Programm Wohnraumförderung Pflege & Alter bezuschusst und so zur finanziellen Absicherung beiträgt.
Am Anfang einer professionellen Umsetzung steht das genaue Ausmessen der Treppe durch einen spezialisierten Anbieter vor Ort in Garbsen. Bei der Wahl des Anbieters und der anschließenden Installation sollte man regionale Fachbetriebe berücksichtigen, die bei der Handwerkskammer Hannover eingetragen sind. Für eine neutrale und umfassende Erstinformation zu allen Fragen der Planung und Kostenübernahme ist der Pflegestützpunkt der Stadt Garbsen in der Rathausplatz 1, 30823 Garbsen die richtige Anlaufstelle. Je nach Ausführung und baulichem Aufwand liegen die Gesamtkosten für einen Treppenlift zwischen 2.800 und 9.500 Euro.