Zuschuss für Treppenlifte in Eppstein | Pflegekasse nutzen

Ob ein Treppenlift in Eppstein installiert werden kann, wird maßgeblich durch die Bauart der Treppe bestimmt. Für gerade Treppen können in der Regel kostengünstigere Standard-Schienen für Sitzlifte verwendet werden, wohingegen bei kurvigen oder über mehrere Etagen verlaufenden Treppen in Eppstein oder Bremthal eine maßgeschneiderte Schienenanfertigung unumgänglich ist. Rollstuhlnutzer benötigen statt eines Sitzlifts einen Plattformlift, welcher jedoch einen größeren Platzbedarf hat. Eine wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung ist die Beachtung der Hessischen Bauordnung, welche die uneingeschränkte Nutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen in ihrer vorgeschriebenen Mindestbreite auch nach der Liftinstallation fordert.

Ein verbindliches Angebot sowie die anschließende fachmännische Montage setzen ein genaues technisches Aufmaß der Gegebenheiten in Eppstein voraus. Ausschließlich qualifizierte Fachbetriebe, die mit den Gegebenheiten in der Region vertraut und zum Beispiel bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main verzeichnet sind, sollten mit der Installation beauftragt werden. Für eine unabhängige und ausführliche Beratung rund um Fördermittel und die individuelle Bedarfsanalyse steht der Pflegestützpunkt Main-Taunus-Kreis in der Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim am Taunus zur Verfügung. Je nach Ausführung, Treppenform und gewünschter Ausstattung muss für einen Treppenlift mit Kosten zwischen 2.800 und 9.500 Euro kalkuliert werden.

Die Finanzierung eines Treppenlifts in der Region Eppstein kann durch verschiedene Bausteine gesichert werden. Ein zentraler Finanzierungsbaustein ist der Zuschuss der Pflegeversicherung, der laut § 40 SGB XI bei vorhandenem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro pro Person ausmachen kann und bei der zuständigen AOK Hessen beantragt werden muss. Darüber hinaus bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit dem Programm KfW 159 eine Option für zinsvergünstigte Darlehen. Weitere Fördermittel speziell für Hessen sind über das Programm Behindertengerechter Umbau von Wohnraum der WIBank erhältlich und können typischerweise kumulativ mit anderen Zuschüssen verwendet werden, was die finanzielle Last verringert.

Regionale Kenndaten: Eppstein
Einwohnerzahl: 13.070
Zuständige Pflegekasse: AOK Hessen
Staatliche Förderbank: WIBank
Regionales Förderprogramm: Behindertengerechter Umbau von Wohnraum
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Lokaler Pflegestützpunkt: Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim am Taunus
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Geprüfte Handwerks- & Fachbetriebs-Qualität

Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Eppstein

Wie hoch ist der gesetzliche Pflegekassenzuschuss nach § 40 SGB XI in Eppstein?

Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK Hessen gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Zur Restfinanzierung lassen sich zinsgünstige Darlehen wie der KfW 159 sowie Förderprogramme der WIBank (Behindertengerechter Umbau von Wohnraum) kumulativ nutzen.

Welche Handwerksbetriebe sind in Eppstein für normgerechte Umbaumaßnahmen qualifiziert?

Qualifizierte Meisterbetriebe für die barrierefreie Anpassung im Stadtgebiet Eppstein sind im offiziellen Register der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main geführt. Eine anbieterneutrale Erstberatung bietet zudem der Pflegestützpunkt Main-Taunus-Kreis unter der Adresse Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim am Taunus.

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