Treppenlift in Borken (Hessen) | Einbau, Kosten & Förderung

Die baulichen Gegebenheiten der Treppe sind der ausschlaggebende Faktor für die technische Realisierung eines Lifts in Borken (Hessen). Gerade Treppenläufe lassen sich oft mit standardisierten Sitzlift-Systemen ausstatten, doch für kurvige oder mehrgeschossige Treppen, wie sie in Großenenglis und Kleinenglis zu finden sind, ist eine exakte Maßanfertigung der Schiene erforderlich. Für Personen im Rollstuhl stellt ein Plattformlift anstelle eines Sitzlifts die passende Lösung dar, der allerdings mehr Platz beansprucht. Eine wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung ist die Beachtung der Hessischen Bauordnung, welche die uneingeschränkte Nutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen in ihrer vorgeschriebenen Mindestbreite auch nach der Liftinstallation fordert.

Für eine professionelle Installation und ein verlässliches Angebot ist eine technische Vermessung der Treppe vor Ort in Borken (Hessen) zwingend erforderlich. Ausschließlich qualifizierte Fachbetriebe, die mit den Gegebenheiten in der Region vertraut und zum Beispiel bei der Handwerkskammer Kassel verzeichnet sind, sollten mit der Installation beauftragt werden. Der Pflegestützpunkt Schwalm-Eder in der Parkstraße 6, 34576 Homberg (Efze) bietet eine unabhängige und ganzheitliche Beratung zu den verfügbaren Fördermöglichkeiten und hilft bei der Klärung des Bedarfs. Je nach Ausführung, Treppenform und gewünschter Ausstattung muss für einen Treppenlift mit Kosten zwischen 2.800 und 9.500 Euro kalkuliert werden.

Für die Finanzierung eines Treppenlifts im Stadtgebiet von Borken (Hessen) stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Eine wesentliche Grundlage bildet der Zuschuss der Pflegeversicherung gemäß § 40 SGB XI, der bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro pro Person betragen kann und bei der AOK Hessen beantragt wird. Zusätzlich können zinsgünstige Kredite über das Programm KfW 159 der Kreditanstalt für Wiederaufbau genutzt werden. Um die finanzielle Belastung zu reduzieren, bietet die WIBank in Hessen im Rahmen des Programms Behindertengerechter Umbau von Wohnraum weitere Förderungen an, die in der Regel mit den anderen Zuschüssen kombinierbar sind.

Regionale Kenndaten: Borken (Hessen)
Einwohnerzahl: 12.268
Zuständige Pflegekasse: AOK Hessen
Staatliche Förderbank: WIBank
Regionales Förderprogramm: Behindertengerechter Umbau von Wohnraum
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer Kassel
Lokaler Pflegestützpunkt: Parkstraße 6, 34576 Homberg (Efze)
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Geprüfte Handwerks- & Fachbetriebs-Qualität

Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Borken (Hessen)

Wie hoch ist der gesetzliche Pflegekassenzuschuss nach § 40 SGB XI in Borken (Hessen)?

Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK Hessen gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ergänzend können Fördermittel der WIBank über das Programm Behindertengerechter Umbau von Wohnraum sowie zinsgünstige Kredite der KfW genutzt werden.

Wie wird die Einhaltung technischer Standards beim Umbau in Borken (Hessen) gewährleistet?

Qualifizierte Meisterbetriebe für die barrierefreie Anpassung im Stadtgebiet Borken (Hessen) sind im offiziellen Register der Handwerkskammer Kassel geführt. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Pflegestützpunkt Schwalm-Eder (Parkstraße 6, 34576 Homberg (Efze)) zur Verfügung.

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