Treppenlift in Bochum | Bis zu 4.180 € Kassen-Zuschuss
Die technischen Voraussetzungen für den Einbau eines Treppenlifts in Bochum, egal ob in Bochum-Mitte oder Wattenscheid, richten sich primär nach der Form der Treppe. Gerade Treppen erlauben den Einbau einer Standardschiene, wohingegen kurvige oder gewendelte Treppen eine individuelle Schienenanfertigung benötigen, was technisch aufwendiger ist. Abhängig vom Grad der Bewegungseinschränkung wird entweder ein Sitzlift oder ein Plattformlift für Rollstuhlnutzer gewählt. Entscheidend sind die Einhaltung der Mindesttreppenbreite gemäß der Landesbauordnung NRW sowie die Gewährleistung der uneingeschränkten Nutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen, um die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit sicherzustellen.
Für die Umsetzung eines Treppenlift-Einbaus in Bochum ist ein präzises Aufmaß durch einen Fachbetrieb vor Ort unerlässlich, damit die Anlage exakt passt. Den Einbau übernehmen typischerweise qualifizierte Handwerksbetriebe aus der Region, die bei der Handwerkskammer Dortmund eingetragen sind. Eine anbieterneutrale und umfassende Beratung zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bietet der Stadt Bochum / Informations- und Beratungsbüro und Seniorentelefon unter der Adresse Willy-Brandt-Platz 2-6, 44787 Bochum. Je nach Modell und baulichen Gegebenheiten ist für die Anschaffung und Installation eines Treppenlifts in Bochum mit Kosten zwischen 2.800 und 9.500 Euro zu rechnen.
Der erste Schritt zur Finanzierung eines Treppenlifts in Bochum ist die Beantragung des Zuschusses bei der zuständigen Pflegekasse, beispielsweise der AOK NordWest / AOK Rheinland, auf Basis von § 40 SGB XI. Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf eine Förderung von bis zu 4.180 Euro. Zur Deckung verbleibender Restkosten kann das Förderdarlehen des Programms KfW 159 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) herangezogen werden. Ergänzend prüft die NRW.BANK im Rahmen ihres Programms NRW.BANK.Barrierefreier Umbau die Möglichkeit einer zinsgünstigen Finanzierung für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand in Nordrhein-Westfalen.