Barrierefrei wohnen in Bergisch Gladbach: Treppenlift nachrüsten

Die technischen Voraussetzungen für den Einbau eines Treppenlifts in Bergisch Gladbach, egal ob in Bensberg oder Refrath, richten sich primär nach der Form der Treppe. Gerade Treppen erlauben den Einbau einer Standardschiene, wohingegen kurvige oder gewendelte Treppen eine individuelle Schienenanfertigung benötigen, was technisch aufwendiger ist. Die Wahl zwischen einem Sitzlift und einem Plattformlift für Rollstuhlfahrer richtet sich nach der individuellen Mobilitätssituation. Für die Genehmigungsfähigkeit nach Baurecht ist es zwingend erforderlich, die in der Landesbauordnung NRW festgelegte Mindestbreite der Treppe nicht zu unterschreiten und sicherzustellen, dass Flucht- und Rettungswege uneingeschränkt nutzbar sind.

Der erste Schritt zur Finanzierung eines Treppenlifts in Bergisch Gladbach ist die Beantragung des Zuschusses bei der zuständigen Pflegekasse, beispielsweise der AOK NordWest / AOK Rheinland, auf Basis von § 40 SGB XI. Bei Vorliegen eines Pflegegrades können bis zu 4.180 Euro pro anspruchsberechtigter Person beantragt werden. Für die verbleibenden Kosten kann zusätzlich das Förderdarlehen KfW 159 der KfW genutzt werden. Darüber hinaus kann über das Programm NRW.BANK.Barrierefreier Umbau bei der NRW.BANK ein zinsgünstiges Darlehen für Maßnahmen zum Abbau von Wohnungsbarrieren in Nordrhein-Westfalen beantragt werden.

Ein Fachbetrieb muss vor der Installation in Bergisch Gladbach ein genaues Aufmaß der Treppe nehmen, um die maßgeschneiderte Produktion der Anlage sicherzustellen. Für die professionelle Montage sind meist regionale Fachbetriebe zuständig, die ihre Qualifikation durch eine Listung bei der Handwerkskammer zu Köln nachweisen. Für eine unabhängige und ausführliche Beratung rund um wohnumfeldverbessernde Maßnahmen steht der Senioren-, Pflege- und Wohnberatung der Stadt Bergisch Gladbach in der Konrad-Adenauer-Platz 9, 51465 Bergisch Gladbach zur Verfügung. Der Kostenrahmen für die Anschaffung und Montage eines Treppenlifts in Bergisch Gladbach bewegt sich, abhängig von Modell und Treppenverlauf, üblicherweise in einer Spanne von 2.800 bis 9.500 Euro.

Regionale Kenndaten: Bergisch Gladbach
Einwohnerzahl: 111.361
Zuständige Pflegekasse: AOK NordWest / AOK Rheinland
Staatliche Förderbank: NRW.BANK
Regionales Förderprogramm: NRW.BANK.Barrierefreier Umbau
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer zu Köln
Lokaler Pflegestützpunkt: Konrad-Adenauer-Platz 9, 51465 Bergisch Gladbach
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Geprüfte Handwerks- & Fachbetriebs-Qualität

Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Bergisch Gladbach

Welche staatliche Förderung kann für die Wohnraumanpassung in Bergisch Gladbach beantragt werden?

Voraussetzung ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades: In diesem Fall gewährt die AOK NordWest / AOK Rheinland maximal 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person. Ergänzend können Fördermittel der NRW.BANK über das Programm NRW.BANK.Barrierefreier Umbau sowie zinsgünstige Kredite der KfW genutzt werden.

Welche Handwerksbetriebe sind in Bergisch Gladbach für normgerechte Umbaumaßnahmen qualifiziert?

Qualifizierte Meisterbetriebe für die barrierefreie Anpassung im Stadtgebiet Bergisch Gladbach sind im offiziellen Register der Handwerkskammer zu Köln geführt. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Senioren-, Pflege- und Wohnberatung der Stadt Bergisch Gladbach (Konrad-Adenauer-Platz 9, 51465 Bergisch Gladbach) zur Verfügung.

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