Zuschuss für Treppenlifte in Bad Neustadt a.d.Saale | Pflegekasse nutzen

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Die Machbarkeit einer Treppenlift-Installation in Bad Neustadt a.d.Saale wird maßgeblich durch die architektonischen Voraussetzungen bestimmt. Sowohl in Bad Neustadt als auch in Herschfeld unterscheidet man zwischen Modellen für gerade und kurvige Treppen, wobei kurvige Verläufe eine individuell angepasste Schiene benötigen. Der Hauptzweck eines Sitzlifts ist der Personentransport, ein Plattformlift hingegen verschafft Rollstuhlnutzern die Möglichkeit, verschiedene Ebenen zu erreichen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung ist die Beachtung der bayerischen Bauordnung; hierbei ist besonders die nach der Installation verbleibende Mindestbreite des Treppenlaufs als Fluchtweg relevant.

Um die Kosten verbindlich zu kalkulieren, ist ein präzises Aufmaß durch einen Fachbetrieb bei Ihnen vor Ort in Bad Neustadt a.d.Saale notwendig. Sie können qualifizierte Montagefirmen aus der Region über die Mitgliederliste der Handwerkskammer für Unterfranken überprüfen. Eine unabhängige und neutrale Erstberatung zu Notwendigkeit und Fördermöglichkeiten bietet der Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld in der Spörleinstraße 11, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale. In Abhängigkeit von der technischen Ausführung und dem gewählten Lifttyp ist mit Gesamtkosten in einer Spanne von ungefähr 2.800 bis 9.500 Euro zu rechnen.

Für die Finanzierung eines Treppenlifts in Bad Neustadt a.d.Saale steht an erster Stelle der Zuschuss der Pflegeversicherung. Liegt ein Pflegegrad vor, kann bei der AOK Bayern ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI beantragt werden. Die Deckung der Restkosten kann zusätzlich über das Förderprogramm KfW 159 der Kreditanstalt für Wiederaufbau erfolgen. Darüber hinaus stellt die BayernLabo über das Programm “Bayerisches Wohnungsbauprogramm” zinsvergünstigte Kredite für Barrierefreiheitsmaßnahmen bereit, welche mit anderen Förderungen kumulierbar sind.

Regionale Kenndaten: Bad Neustadt a.d.Saale
Einwohnerzahl: 15.434
Zuständige Pflegekasse: AOK Bayern
Staatliche Förderbank: BayernLabo
Regionales Förderprogramm: Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer für Unterfranken
Lokaler Pflegestützpunkt: Spörleinstraße 11, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Bad Neustadt a.d.Saale

Welche rechtlichen Ansprüche auf Zuschüsse bestehen in Bad Neustadt a.d.Saale?

Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK Bayern gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ergänzend können Fördermittel der BayernLabo über das Programm Bayerisches Wohnungsbauprogramm sowie zinsgünstige Kredite der KfW genutzt werden.

Über welche Stellen lassen sich zertifizierte Fachbetriebe in Bad Neustadt a.d.Saale ermitteln?

Qualifizierte Meisterbetriebe für die barrierefreie Anpassung im Stadtgebiet Bad Neustadt a.d.Saale sind im offiziellen Register der Handwerkskammer für Unterfranken geführt. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld (Spörleinstraße 11, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale) zur Verfügung.

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Regionales Einsatzgebiet Bad Neustadt a.d.Saale

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Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

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