Altersgerecht wohnen in Bad Aibling | Treppenlift Installation

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Die Machbarkeit einer Treppenlift-Installation in Bad Aibling wird maßgeblich durch die architektonischen Voraussetzungen bestimmt. Ob in Berbling oder Mietraching, es wird zwischen Systemen für gerade und kurvige Treppenläufe unterschieden, wobei letztere eine maßgefertigte Schienenführung erfordern. Während ein Sitzlift primär dem Personentransport dient, ermöglicht ein Plattformlift Rollstuhlnutzern die Überwindung von Etagen. Für eine behördliche Genehmigung ist die Einhaltung der bayerischen Bauordnung ausschlaggebend, speziell im Hinblick auf die Mindestlaufbreite der Treppe, die als Fluchtweg auch nach dem Einbau erhalten bleiben muss.

Für die Finanzierung eines Treppenlifts in Bad Aibling steht an erster Stelle der Zuschuss der Pflegeversicherung. Bei Vorliegen eines Pflegegrades gewährt die zuständige AOK Bayern gemäß § 40 SGB XI eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme von bis zu 4.180 Euro pro anspruchsberechtigter Person. Zur Deckung verbleibender Restkosten kann ergänzend der Kredit KfW 159 “Altersgerecht Umbauen” der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt werden. Eine weitere Option sind die zinsgünstigen Darlehen der BayernLabo aus dem Förderprogramm “Bayerisches Wohnungsbauprogramm”, die sich für barrierefreie Umbauten eignen und mit den anderen Zuschüssen kombinieren lassen.

Um die Kosten verbindlich zu kalkulieren, ist ein präzises Aufmaß durch einen Fachbetrieb bei Ihnen vor Ort in Bad Aibling notwendig. Geeignete Fachbetriebe für die Installation aus Ihrer Umgebung können über das Register der Handwerkskammer für München und Oberbayern gefunden werden. Für eine unabhängige Erstberatung bezüglich der Notwendigkeit und der verfügbaren Förderungen können Sie sich an den Pflegestützpunkt Rosenheim in der Wittelsbacherstraße 38, 83022 Rosenheim wenden. In Abhängigkeit von der technischen Ausführung und dem gewählten Lifttyp ist mit Gesamtkosten in einer Spanne von ungefähr 2.800 bis 9.500 Euro zu rechnen.

Regionale Kenndaten: Bad Aibling
Einwohnerzahl: 18.497
Zuständige Pflegekasse: AOK Bayern
Staatliche Förderbank: BayernLabo
Regionales Förderprogramm: Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer für München und Oberbayern
Lokaler Pflegestützpunkt: Wittelsbacherstraße 38, 83022 Rosenheim

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Bad Aibling

Welche rechtlichen Ansprüche auf Zuschüsse bestehen in Bad Aibling?

Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK Bayern gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ergänzend können Fördermittel der BayernLabo über das Programm Bayerisches Wohnungsbauprogramm sowie zinsgünstige Kredite der KfW genutzt werden.

Über welche Stellen lassen sich zertifizierte Fachbetriebe in Bad Aibling ermitteln?

Geeignete Fachfirmen können direkt über das Betriebsverzeichnis der Handwerkskammer für München und Oberbayern recherchiert werden. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Pflegestützpunkt Rosenheim (Wittelsbacherstraße 38, 83022 Rosenheim) zur Verfügung.

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Regionales Einsatzgebiet Bad Aibling

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Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

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