Badumbau für Senioren in Seligenstadt | DIN 18040-2 konform

Ein barrierefreies Bad in Seligenstadt lässt sich durch eine schnelle Teilsanierung, wie den Umbau von Wanne zur Dusche, oder eine komplette Sanierung umsetzen. Ein wesentliches Merkmal ist der niveaugleiche Einstieg in die Dusche, wobei die Oberfläche vorschriftsgemäß eine Rutschhemmungsklasse von R10 oder R11 erfüllen muss. Für eine sichere und uneingeschränkte Nutzung sind zudem stabile Haltegriffe, ein klappbarer Duschsitz und die Einhaltung normgerechter Bewegungsflächen unerlässlich.

Bei Vorliegen eines Pflegegrades kann für die Finanzierung ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person bei der AOK Hessen beantragt werden, der als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gilt. Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten bieten der KfW 159 “Altersgerecht Umbauen” und das Förderprogramm Behindertengerechter Umbau von Wohnraum der WIBank, das zinsgünstige Kredite bereitstellt.

Ein Vor-Ort-Termin zur genauen Bestandsaufnahme und Vermessung des Bades in Seligenstadt, auch in Stadtteilen wie Seligenstadt und Froschhausen, ist die Basis aller Planungen. Die Suche nach einem geeigneten SHK-Fachbetrieb für die Durchführung wird durch die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main erleichtert. Für eine produktneutrale Beratung und Hilfe bei der Antragstellung ist der Pflegestützpunkt Kreis Offenbach in der Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach die richtige Anlaufstelle. Abhängig von der Komplexität und den verwendeten Materialien ist mit Kosten im Bereich von 2.800 bis 9.500 Euro zu rechnen.

Regionale Kenndaten: Seligenstadt
Einwohnerzahl: 21.298
Zuständige Pflegekasse: AOK Hessen
Staatliche Förderbank: WIBank
Regionales Förderprogramm: Behindertengerechter Umbau von Wohnraum
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Lokaler Pflegestützpunkt: Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach
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Geprüfte Handwerks- & Fachbetriebs-Qualität

Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Seligenstadt

Welche rechtlichen Ansprüche auf Zuschüsse bestehen in Seligenstadt?

Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK Hessen gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Zur Restfinanzierung lassen sich zinsgünstige Darlehen wie der KfW 159 sowie Förderprogramme der WIBank (Behindertengerechter Umbau von Wohnraum) kumulativ nutzen.

Über welche Stellen lassen sich zertifizierte Fachbetriebe in Seligenstadt ermitteln?

Geeignete Fachfirmen können direkt über das Betriebsverzeichnis der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main recherchiert werden. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Pflegestützpunkt Kreis Offenbach (Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach) zur Verfügung.

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