Badumbau für Senioren in Seeheim-Jugenheim | DIN 18040-2 konform

Ein barrierefreies Bad in Seeheim-Jugenheim lässt sich durch eine schnelle Teilsanierung, wie den Umbau von Wanne zur Dusche, oder eine komplette Sanierung umsetzen. Ein wesentliches Merkmal ist der niveaugleiche Einstieg in die Dusche, wobei die Oberfläche vorschriftsgemäß eine Rutschhemmungsklasse von R10 oder R11 erfüllen muss. Ergänzende Sicherheitsaspekte wie fest montierte Haltegriffe, ein Duschklappsitz und ausreichend dimensionierte Bewegungsflächen sind für die volle Funktionalität obligatorisch.

Eine wesentliche finanzielle Unterstützung stellt der Zuschuss der AOK Hessen nach § 40 SGB XI dar, welcher anspruchsberechtigten Personen mit Pflegegrad bis zu 4.180 Euro gewährt. Ergänzend dazu stehen der KfW 159 “Altersgerecht Umbauen” und die zinsgünstigen Darlehen des Programms Behindertengerechter Umbau von Wohnraum der WIBank für den Umbau in Seeheim-Jugenheim zur Verfügung.

Ein Vor-Ort-Termin zur genauen Bestandsaufnahme und Vermessung des Bades in Seeheim-Jugenheim, auch in Stadtteilen wie Seeheim und Jugenheim, ist die Basis aller Planungen. Qualifizierte SHK-Fachbetriebe für die Umsetzung des Projekts finden sich über die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main. Für eine produktneutrale Beratung und Hilfe bei der Antragstellung ist der Pflegestützpunkt Landkreis Darmstadt-Dieburg in der Albinistraße 23, 64807 Dieburg die richtige Anlaufstelle. Abhängig von der Komplexität und den verwendeten Materialien ist mit Kosten im Bereich von 2.800 bis 9.500 Euro zu rechnen.

Regionale Kenndaten: Seeheim-Jugenheim
Einwohnerzahl: 16.392
Zuständige Pflegekasse: AOK Hessen
Staatliche Förderbank: WIBank
Regionales Förderprogramm: Behindertengerechter Umbau von Wohnraum
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Lokaler Pflegestützpunkt: Albinistraße 23, 64807 Dieburg
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Geprüfte Handwerks- & Fachbetriebs-Qualität

Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Seeheim-Jugenheim

Welche staatliche Förderung kann für die Wohnraumanpassung in Seeheim-Jugenheim beantragt werden?

Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK Hessen gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Zur Restfinanzierung lassen sich zinsgünstige Darlehen wie der KfW 159 sowie Förderprogramme der WIBank (Behindertengerechter Umbau von Wohnraum) kumulativ nutzen.

Welche Handwerksbetriebe sind in Seeheim-Jugenheim für normgerechte Umbaumaßnahmen qualifiziert?

Über das regionale Verzeichnis der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main stehen geprüfte Handwerksbetriebe für die fachgerechte Ausführung bereit. Eine anbieterneutrale Erstberatung bietet zudem der Pflegestützpunkt Landkreis Darmstadt-Dieburg unter der Adresse Albinistraße 23, 64807 Dieburg.

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