Barrierefreier Umbau in Schöningen: Fördergelder & Experten-Tipps

Eine barrierefreie Badgestaltung in Schöningen setzt eine sorgfältige technische Planung voraus, bei der zwischen Teil- und Komplettumbau differenziert wird. Während der schnelle Umbau von der Wanne zur Dusche oft in kurzer Zeit möglich ist, garantiert nur eine Komplettsanierung einen normgerechten, schwellenlosen Duschbereich mit rutschhemmenden Bodenfliesen der Klasse R10 oder R11. Um die Selbstständigkeit im Bad zu gewährleisten und die Bewegungsflächen gemäß DIN 18040-2 zu sichern, werden zudem Haltegriffe an wichtigen Positionen sowie ein Duschklappsitz installiert.

Zur Finanzierung des Umbaus können in der Region Schöningen verschiedene Zuschüsse und Förderprogramme genutzt werden. Antragsberechtigte mit einem Pflegegrad haben die Möglichkeit, bei der AOK Niedersachsen einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person gemäß § 40 SGB XI zu beantragen. Eine weitere Finanzierungsoption bietet der Kredit KfW 159 “Altersgerecht Umbauen” der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der den Zuschuss ergänzen kann. Es empfiehlt sich zudem, die landeseigenen Fördermittel in Niedersachsen zu prüfen, insbesondere das Programm Wohnraumförderung Pflege & Alter der NBank, das je nach Haushaltslage weitere Unterstützung bieten kann.

Am Anfang jedes Badumbaus in Schöningen, beispielsweise in den Stadtteilen Schöningen oder Esbeck, steht ein Vor-Ort-Termin zur genauen Vermessung der räumlichen Gegebenheiten. Qualifizierte Handwerksunternehmen für die Ausführung der Arbeiten lassen sich über das Verzeichnis der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade finden. Eine neutrale Erstberatung zu Umbaumaßnahmen und Finanzierungshilfen bietet der AWO Sozialstation Schöningen in der Heinrich-Jasper-Straße 6, 38364 Schöningen. Für einen fachgerechten Badumbau in Schöningen muss je nach baulichem Aufwand und gewählter Ausstattung mit Kosten von 2.800 bis 9.500 Euro gerechnet werden.

Regionale Kenndaten: Schöningen
Einwohnerzahl: 11.078
Zuständige Pflegekasse: AOK Niedersachsen
Staatliche Förderbank: NBank
Regionales Förderprogramm: Wohnraumförderung Pflege & Alter
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Lokaler Pflegestützpunkt: Heinrich-Jasper-Straße 6, 38364 Schöningen
🏗️
Geprüfte Handwerks- & Fachbetriebs-Qualität

Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Schöningen

Welche staatliche Förderung kann für die Wohnraumanpassung in Schöningen beantragt werden?

Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK Niedersachsen gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Zur Restfinanzierung lassen sich zinsgünstige Darlehen wie der KfW 159 sowie Förderprogramme der NBank (Wohnraumförderung Pflege & Alter) kumulativ nutzen.

Welche Handwerksbetriebe sind in Schöningen für normgerechte Umbaumaßnahmen qualifiziert?

Über das regionale Verzeichnis der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade stehen geprüfte Handwerksbetriebe für die fachgerechte Ausführung bereit. Eine anbieterneutrale Erstberatung bietet zudem der AWO Sozialstation Schöningen unter der Adresse Heinrich-Jasper-Straße 6, 38364 Schöningen.

In 60 Sekunden zu Ihrem unverbindlichen Angebot

Kostenlos & unverbindlich für Schöningen prüfen

20% geschafft

Wählen Sie die Option, die Ihrem Vorhaben am nächsten kommt.

Regionales Einsatzgebiet Schöningen