Badumbau für Senioren in Schöneck | DIN 18040-2 konform

Ein barrierefreies Bad in Schöneck lässt sich durch eine schnelle Teilsanierung, wie den Umbau von Wanne zur Dusche, oder eine komplette Sanierung umsetzen. Zentrales Element ist dabei immer eine bodengleiche Dusche mit schwellenlosem Einstieg, deren Oberfläche eine Rutschhemmung der Klasse R10 oder R11 nach DIN-Norm aufweisen muss. Ergänzende Sicherheitsaspekte wie fest montierte Haltegriffe, ein Duschklappsitz und ausreichend dimensionierte Bewegungsflächen sind für die volle Funktionalität obligatorisch.

Jedes Umbauprojekt beginnt mit einem Aufmaßtermin vor Ort, bei dem das Bad in Schöneck, beispielsweise in Büdesheim oder Kilianstädten, genau vermessen wird. Die Suche nach einem geeigneten SHK-Fachbetrieb für die Durchführung wird durch die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main erleichtert. Eine neutrale Erstberatung zu den Möglichkeiten und zur Antragsstellung bietet der Pflegestützpunkt Main-Kinzig-Kreis in der Hailerer Straße 24, 63571 Gelnhausen. Abhängig von der Komplexität und den verwendeten Materialien ist mit Kosten im Bereich von 2.800 bis 9.500 Euro zu rechnen.

Die Finanzierung des Umbaus wird maßgeblich durch den Zuschuss der AOK Hessen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gestützt, der bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro pro Person betragen kann. Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten bieten der KfW 159 “Altersgerecht Umbauen” und das Förderprogramm Behindertengerechter Umbau von Wohnraum der WIBank, das zinsgünstige Kredite bereitstellt.

Regionale Kenndaten: Schöneck
Einwohnerzahl: 11.837
Zuständige Pflegekasse: AOK Hessen
Staatliche Förderbank: WIBank
Regionales Förderprogramm: Behindertengerechter Umbau von Wohnraum
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Lokaler Pflegestützpunkt: Hailerer Straße 24, 63571 Gelnhausen
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Geprüfte Handwerks- & Fachbetriebs-Qualität

Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Schöneck

Welche staatliche Förderung kann für die Wohnraumanpassung in Schöneck beantragt werden?

Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK Hessen gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ergänzend können Fördermittel der WIBank über das Programm Behindertengerechter Umbau von Wohnraum sowie zinsgünstige Kredite der KfW genutzt werden.

Welche Handwerksbetriebe sind in Schöneck für normgerechte Umbaumaßnahmen qualifiziert?

Geeignete Fachfirmen können direkt über das Betriebsverzeichnis der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main recherchiert werden. Eine anbieterneutrale Erstberatung bietet zudem der Pflegestützpunkt Main-Kinzig-Kreis unter der Adresse Hailerer Straße 24, 63571 Gelnhausen.

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