Barrierefreies Bad in Rotenburg a. d. Fulda planen: Handwerker & Zuschüsse

Die barrierefreie Badsanierung in Rotenburg a. d. Fulda kann als umfassende Komplettsanierung oder als gezielte Teilsanierung, oft als “Wanne-zur-Dusche”-Lösung, erfolgen. Zentrales Element ist dabei immer eine bodengleiche Dusche mit schwellenlosem Einstieg, deren Oberfläche eine Rutschhemmung der Klasse R10 oder R11 nach DIN-Norm aufweisen muss. Um die Nutzung uneingeschränkt zu gewährleisten, müssen zusätzlich stabile Haltegriffe, ein einklappbarer Duschsitz sowie normgerechte Bewegungsflächen eingeplant werden.

Die Finanzierung des Umbaus wird maßgeblich durch den Zuschuss der AOK Hessen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gestützt, der bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro pro Person betragen kann. Ergänzend dazu stehen der KfW 159 “Altersgerecht Umbauen” und die zinsgünstigen Darlehen des Programms Behindertengerechter Umbau von Wohnraum der WIBank für den Umbau in Rotenburg a. d. Fulda zur Verfügung.

Grundlage für jedes Sanierungsvorhaben ist ein Vor-Ort-Termin zur exakten Vermessung des Badezimmers in Rotenburg a. d. Fulda, etwa in Stadtteilen wie Braach und Breitenbach. Die Suche nach einem geeigneten SHK-Fachbetrieb für die Durchführung wird durch die Handwerkskammer Kassel erleichtert. Eine neutrale Erstberatung zu den Möglichkeiten und zur Antragsstellung bietet der Pflegestützpunkt (Rotenburg) in der Lindenstraße 1, 36199 Rotenburg. Abhängig von der Komplexität und den verwendeten Materialien ist mit Kosten im Bereich von 2.800 bis 9.500 Euro zu rechnen.

Regionale Kenndaten: Rotenburg a. d. Fulda
Einwohnerzahl: 12.937
Zuständige Pflegekasse: AOK Hessen
Staatliche Förderbank: WIBank
Regionales Förderprogramm: Behindertengerechter Umbau von Wohnraum
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer Kassel
Lokaler Pflegestützpunkt: Lindenstraße 1, 36199 Rotenburg
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Geprüfte Handwerks- & Fachbetriebs-Qualität

Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Rotenburg a. d. Fulda

Wie hoch ist der gesetzliche Pflegekassenzuschuss nach § 40 SGB XI in Rotenburg a. d. Fulda?

Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK Hessen gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Zur Restfinanzierung lassen sich zinsgünstige Darlehen wie der KfW 159 sowie Förderprogramme der WIBank (Behindertengerechter Umbau von Wohnraum) kumulativ nutzen.

Wie wird die Einhaltung technischer Standards beim Umbau in Rotenburg a. d. Fulda gewährleistet?

Geeignete Fachfirmen können direkt über das Betriebsverzeichnis der Handwerkskammer Kassel recherchiert werden. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Pflegestützpunkt (Rotenburg) (Lindenstraße 1, 36199 Rotenburg) zur Verfügung.

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