Badsanierung Nidda: Barrierefrei umbauen mit Zuschuss

Ein barrierefreies Bad in Nidda lässt sich durch eine schnelle Teilsanierung, wie den Umbau von Wanne zur Dusche, oder eine komplette Sanierung umsetzen. Ein wesentliches Merkmal ist der niveaugleiche Einstieg in die Dusche, wobei die Oberfläche vorschriftsgemäß eine Rutschhemmungsklasse von R10 oder R11 erfüllen muss. Für eine sichere und uneingeschränkte Nutzung sind zudem stabile Haltegriffe, ein klappbarer Duschsitz und die Einhaltung normgerechter Bewegungsflächen unerlässlich.

Die Finanzierung des Umbaus wird maßgeblich durch den Zuschuss der AOK Hessen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gestützt, der bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro pro Person betragen kann. Zur Deckung weiterer Kosten können Mittel aus dem KfW 159 “Altersgerecht Umbauen” sowie zinsgünstige Darlehen der WIBank aus dem Programm Behindertengerechter Umbau von Wohnraum genutzt werden.

Ein Vor-Ort-Termin zur genauen Bestandsaufnahme und Vermessung des Bades in Nidda, auch in Stadtteilen wie Nidda und Bad Salzhausen, ist die Basis aller Planungen. Die Suche nach einem geeigneten SHK-Fachbetrieb für die Durchführung wird durch die Handwerkskammer Wiesbaden erleichtert. Umfassende und unabhängige Informationen zum Umbau und zur Antragstellung erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Wetteraukreis Ost in der Berliner Str. 31, 63654 Büdingen. Je nach Umfang und Ausstattung bewegen sich die Kosten für eine solche Maßnahme in einer Preisspanne von 2.800 bis 9.500 Euro.

Regionale Kenndaten: Nidda
Einwohnerzahl: 17.060
Zuständige Pflegekasse: AOK Hessen
Staatliche Förderbank: WIBank
Regionales Förderprogramm: Behindertengerechter Umbau von Wohnraum
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer Wiesbaden
Lokaler Pflegestützpunkt: Berliner Str. 31, 63654 Büdingen
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Geprüfte Handwerks- & Fachbetriebs-Qualität

Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Nidda

Welche rechtlichen Ansprüche auf Zuschüsse bestehen in Nidda?

Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK Hessen gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Zur Restfinanzierung lassen sich zinsgünstige Darlehen wie der KfW 159 sowie Förderprogramme der WIBank (Behindertengerechter Umbau von Wohnraum) kumulativ nutzen.

Welche Handwerksbetriebe sind in Nidda für normgerechte Umbaumaßnahmen qualifiziert?

Über das regionale Verzeichnis der Handwerkskammer Wiesbaden stehen geprüfte Handwerksbetriebe für die fachgerechte Ausführung bereit. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Pflegestützpunkt Wetteraukreis Ost (Berliner Str. 31, 63654 Büdingen) zur Verfügung.

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