Altersgerechtes Bad in Neuenrade | Kostenloser Förder-Check

Eine barrierefreie Badgestaltung in Neuenrade setzt eine sorgfältige technische Planung voraus, wobei zwischen einer zügigen Teilsanierung und einem kompletten Umbau differenziert werden muss. Der Austausch einer Badewanne gegen eine Dusche ist oft in wenigen Stunden umsetzbar, wohingegen eine komplette Badsanierung einen bodengleichen Zugang gemäß DIN 18040-2 sicherstellt. Von zentraler Bedeutung sind dabei eine nachgewiesene Rutschfestigkeit des Bodenbelags der Klasse R10 oder höher, die fachgerechte Befestigung von Haltegriffen und bei Notwendigkeit ein klappbarer Sitz in der Dusche. Des Weiteren ist auf genügend Bewegungsraum vor dem Waschtisch und dem WC zu achten, um im gesamten Bereich von Neuenrade eine problemlose Nutzung mit Hilfsmitteln wie Rollstuhl oder Gehhilfe sicherzustellen.

Zur Finanzierung dieser Umbaumaßnahmen in Neuenrade gibt es ein mehrstufiges Fördersystem. Wer einen anerkannten Pflegegrad besitzt, kann bei der AOK NordWest / AOK Rheinland einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gemäß § 40 SGB XI anfordern. Darüber hinaus kann der Kredit KfW 159 “Altersgerecht Umbauen” von der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch genommen werden. Um die finanzielle Belastung für Menschen in Stadtteilen wie Affeln oder Küntrop zu minimieren, lassen sich diese Bundesmittel auf Landesebene durch das Programm NRW.BANK.Barrierefreier Umbau der NRW.BANK ergänzen.

Zunächst erfolgt ein Termin vor Ort in Neuenrade, bei dem das Badezimmer präzise vermessen und ein Aufmaß genommen wird. Über die Handwerkskammer Südwestfalen lassen sich qualifizierte SHK-Fachbetriebe für die Umsetzung des Umbaus finden. Der Pflegeberatung Märkischer Kreis (Sprechstunde Neuenrade) mit Sitz in der Niederheide 5, 58809 Neuenrade bietet eine neutrale und umfassende Erstberatung zu den erforderlichen Umbauten und den verfügbaren Fördermitteln. Je nach Ausstattung und Umfang der Arbeiten liegen die Kosten für eine professionelle Badsanierung im Bereich von 2.800 bis 9.500 Euro.

Regionale Kenndaten: Neuenrade
Einwohnerzahl: 11.621
Zuständige Pflegekasse: AOK NordWest / AOK Rheinland
Staatliche Förderbank: NRW.BANK
Regionales Förderprogramm: NRW.BANK.Barrierefreier Umbau
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer Südwestfalen
Lokaler Pflegestützpunkt: Niederheide 5, 58809 Neuenrade
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Geprüfte Handwerks- & Fachbetriebs-Qualität

Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Neuenrade

Welche rechtlichen Ansprüche auf Zuschüsse bestehen in Neuenrade?

Voraussetzung ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades: In diesem Fall gewährt die AOK NordWest / AOK Rheinland maximal 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person. Ergänzend können Fördermittel der NRW.BANK über das Programm NRW.BANK.Barrierefreier Umbau sowie zinsgünstige Kredite der KfW genutzt werden.

Welche Handwerksbetriebe sind in Neuenrade für normgerechte Umbaumaßnahmen qualifiziert?

Qualifizierte Meisterbetriebe für die barrierefreie Anpassung im Stadtgebiet Neuenrade sind im offiziellen Register der Handwerkskammer Südwestfalen geführt. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Pflegeberatung Märkischer Kreis (Sprechstunde Neuenrade) (Niederheide 5, 58809 Neuenrade) zur Verfügung.

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