Badumbau für Senioren in Lippstadt | DIN 18040-2 konform

Die barrierefreie Badsanierung in Lippstadt erfordert eine präzise technische Planung, bei der zwischen einer schnellen Teilsanierung und einer vollumfänglichen Komplettsanierung unterschieden wird. Eine Teilsanierung wie der Wanne-zur-Dusche-Umbau lässt sich häufig an einem Tag realisieren, während eine Komplettsanierung die Voraussetzung für einen barrierefreien Zugang nach DIN 18040-2 schafft. Entscheidende Aspekte hierbei sind die Verwendung von Bodenfliesen mit zertifizierter Rutschhemmung (R10 oder R11), die normkonforme Installation von Haltegriffen und je nach Bedarf ein einklappbarer Duschsitz. Des Weiteren ist auf genügend Bewegungsraum vor dem Waschtisch und dem WC zu achten, um im gesamten Bereich von Lippstadt eine problemlose Nutzung mit Hilfsmitteln wie Rollstuhl oder Gehhilfe sicherzustellen.

Zunächst erfolgt ein Termin vor Ort in Lippstadt, bei dem das Badezimmer präzise vermessen und ein Aufmaß genommen wird. Geeignete Fachbetriebe aus dem Bereich Sanitär, Heizung und Klima für die Durchführung findet man über die Handwerkskammer Dortmund. Der Senioren- und Pflegeberatung der Stadt Lippstadt mit Sitz in der Geiststr. 47, 59555 Lippstadt bietet eine neutrale und umfassende Erstberatung zu den erforderlichen Umbauten und den verfügbaren Fördermitteln. Die Preisspanne für eine fachgerechte Badsanierung erstreckt sich abhängig von Umfang und Ausstattung von 2.800 bis 9.500 Euro.

Zur Finanzierung dieser Umbaumaßnahmen in Lippstadt gibt es ein mehrstufiges Fördersystem. Anspruchsberechtigte mit Pflegegrad können bei der AOK NordWest / AOK Rheinland eine Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds (§ 40 SGB XI) in Höhe von maximal 4.180 Euro je Person beantragen. Ergänzend lässt sich der Kredit KfW 159 “Altersgerecht Umbauen” der Kreditanstalt für Wiederaufbau nutzen. Auf Länderebene ist eine Kombination dieser Bundesmittel mit dem Förderprogramm NRW.BANK.Barrierefreier Umbau der NRW.BANK möglich, um die Kosten für Bürger in Stadtteilen wie Bad Waldliesborn und Lipperode zu verringern.

Regionale Kenndaten: Lippstadt
Einwohnerzahl: 68.739
Zuständige Pflegekasse: AOK NordWest / AOK Rheinland
Staatliche Förderbank: NRW.BANK
Regionales Förderprogramm: NRW.BANK.Barrierefreier Umbau
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer Dortmund
Lokaler Pflegestützpunkt: Geiststr. 47, 59555 Lippstadt
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Geprüfte Handwerks- & Fachbetriebs-Qualität

Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Lippstadt

Wie hoch ist der gesetzliche Pflegekassenzuschuss nach § 40 SGB XI in Lippstadt?

Voraussetzung ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades: In diesem Fall gewährt die AOK NordWest / AOK Rheinland maximal 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person. Ergänzend können Fördermittel der NRW.BANK über das Programm NRW.BANK.Barrierefreier Umbau sowie zinsgünstige Kredite der KfW genutzt werden.

Wie wird die Einhaltung technischer Standards beim Umbau in Lippstadt gewährleistet?

Geeignete Fachfirmen können direkt über das Betriebsverzeichnis der Handwerkskammer Dortmund recherchiert werden. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Senioren- und Pflegeberatung der Stadt Lippstadt (Geiststr. 47, 59555 Lippstadt) zur Verfügung.

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