Badsanierung Kerpen: Barrierefrei umbauen mit Zuschuss

Für den barrierefreien Umbau eines Badezimmers in Kerpen ist eine genaue technische Planung unerlässlich, die eine Abwägung zwischen einer Teilsanierung und einer kompletten Neugestaltung beinhaltet. Eine Teilsanierung wie der Wanne-zur-Dusche-Umbau lässt sich häufig an einem Tag realisieren, während eine Komplettsanierung die Voraussetzung für einen barrierefreien Zugang nach DIN 18040-2 schafft. Von zentraler Bedeutung sind dabei eine nachgewiesene Rutschfestigkeit des Bodenbelags der Klasse R10 oder höher, die fachgerechte Befestigung von Haltegriffen und bei Notwendigkeit ein klappbarer Sitz in der Dusche. Ebenso müssen die Bewegungsflächen im Badezimmer, speziell vor Toilette und Waschbecken, ausreichend dimensioniert sein, um die Nutzung mit Rollator oder Rollstuhl in ganz Kerpen zu gewährleisten.

Am Anfang der Umsetzung steht ein Vor-Ort-Termin in Kerpen für das genaue Aufmaß und die Vermessung des Badezimmers. Über die Handwerkskammer zu Köln lassen sich qualifizierte SHK-Fachbetriebe für die Umsetzung des Umbaus finden. Für eine neutrale und vollumfängliche Erstberatung zu den Notwendigkeiten des Umbaus sowie den Fördermöglichkeiten steht der Pflegeberatung der Kolpingstadt Kerpen unter der Adresse Jahnplatz 1, 50171 Kerpen zur Verfügung. Die Preisspanne für eine fachgerechte Badsanierung erstreckt sich abhängig von Umfang und Ausstattung von 2.800 bis 9.500 Euro.

Zur Finanzierung dieser Umbaumaßnahmen in Kerpen gibt es ein mehrstufiges Fördersystem. Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben die Möglichkeit, bei der zuständigen AOK NordWest / AOK Rheinland einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI von bis zu 4.180 Euro pro Person zu beantragen. Darüber hinaus kann der Kredit KfW 159 “Altersgerecht Umbauen” von der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch genommen werden. Diese Bundesförderung kann auf Landesebene mit dem Programm NRW.BANK.Barrierefreier Umbau der NRW.BANK kombiniert werden, was die finanzielle Last für Einwohner in Kerpen oder Sindorf senkt.

Regionale Kenndaten: Kerpen
Einwohnerzahl: 66.585
Zuständige Pflegekasse: AOK NordWest / AOK Rheinland
Staatliche Förderbank: NRW.BANK
Regionales Förderprogramm: NRW.BANK.Barrierefreier Umbau
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer zu Köln
Lokaler Pflegestützpunkt: Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
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Geprüfte Handwerks- & Fachbetriebs-Qualität

Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Kerpen

Wie hoch ist der gesetzliche Pflegekassenzuschuss nach § 40 SGB XI in Kerpen?

Voraussetzung ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades: In diesem Fall gewährt die AOK NordWest / AOK Rheinland maximal 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person. Ergänzend können Fördermittel der NRW.BANK über das Programm NRW.BANK.Barrierefreier Umbau sowie zinsgünstige Kredite der KfW genutzt werden.

Über welche Stellen lassen sich zertifizierte Fachbetriebe in Kerpen ermitteln?

Über das regionale Verzeichnis der Handwerkskammer zu Köln stehen geprüfte Handwerksbetriebe für die fachgerechte Ausführung bereit. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Pflegeberatung der Kolpingstadt Kerpen (Jahnplatz 1, 50171 Kerpen) zur Verfügung.

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