Pflegebad & barrierefreie Dusche in Herborn installieren

Ein barrierefreies Bad in Herborn lässt sich durch eine schnelle Teilsanierung, wie den Umbau von Wanne zur Dusche, oder eine komplette Sanierung umsetzen. Zentrales Element ist dabei immer eine bodengleiche Dusche mit schwellenlosem Einstieg, deren Oberfläche eine Rutschhemmung der Klasse R10 oder R11 nach DIN-Norm aufweisen muss. Für eine sichere und uneingeschränkte Nutzung sind zudem stabile Haltegriffe, ein klappbarer Duschsitz und die Einhaltung normgerechter Bewegungsflächen unerlässlich.

Die Finanzierung des Umbaus wird maßgeblich durch den Zuschuss der AOK Hessen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gestützt, der bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro pro Person betragen kann. Zur Deckung weiterer Kosten können Mittel aus dem KfW 159 “Altersgerecht Umbauen” sowie zinsgünstige Darlehen der WIBank aus dem Programm Behindertengerechter Umbau von Wohnraum genutzt werden.

Jedes Umbauprojekt beginnt mit einem Aufmaßtermin vor Ort, bei dem das Bad in Herborn, beispielsweise in Amdorf oder Burg, genau vermessen wird. Die Suche nach einem geeigneten SHK-Fachbetrieb für die Durchführung wird durch die Handwerkskammer Wiesbaden erleichtert. Umfassende und unabhängige Informationen zum Umbau und zur Antragstellung erhalten Sie beim Pflegestützpunkt im Lahn-Dill-Kreis in der Karl-Kellner-Ring 55, 35576 Wetzlar. Die Gesamtkosten für den Umbau liegen je nach gewählter Ausstattung und baulichem Aufwand zwischen 2.800 und 9.500 Euro.

Regionale Kenndaten: Herborn
Einwohnerzahl: 20.421
Zuständige Pflegekasse: AOK Hessen
Staatliche Förderbank: WIBank
Regionales Förderprogramm: Behindertengerechter Umbau von Wohnraum
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer Wiesbaden
Lokaler Pflegestützpunkt: Karl-Kellner-Ring 55, 35576 Wetzlar
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Geprüfte Handwerks- & Fachbetriebs-Qualität

Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Herborn

Welche rechtlichen Ansprüche auf Zuschüsse bestehen in Herborn?

Voraussetzung ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades: In diesem Fall gewährt die AOK Hessen maximal 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person. Ergänzend können Fördermittel der WIBank über das Programm Behindertengerechter Umbau von Wohnraum sowie zinsgünstige Kredite der KfW genutzt werden.

Wie wird die Einhaltung technischer Standards beim Umbau in Herborn gewährleistet?

Qualifizierte Meisterbetriebe für die barrierefreie Anpassung im Stadtgebiet Herborn sind im offiziellen Register der Handwerkskammer Wiesbaden geführt. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Pflegestützpunkt im Lahn-Dill-Kreis (Karl-Kellner-Ring 55, 35576 Wetzlar) zur Verfügung.

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