Barrierefreier Umbau in Heiligenhaus: Fördergelder & Experten-Tipps

Eine barrierefreie Badgestaltung in Heiligenhaus setzt eine sorgfältige technische Planung voraus, wobei zwischen einer zügigen Teilsanierung und einem kompletten Umbau differenziert werden muss. Der Austausch einer Badewanne gegen eine Dusche ist oft in wenigen Stunden umsetzbar, wohingegen eine komplette Badsanierung einen bodengleichen Zugang gemäß DIN 18040-2 sicherstellt. Entscheidende Aspekte hierbei sind die Verwendung von Bodenfliesen mit zertifizierter Rutschhemmung (R10 oder R11), die normkonforme Installation von Haltegriffen und je nach Bedarf ein einklappbarer Duschsitz. Auch die freien Flächen im Bad, insbesondere vor dem WC und dem Waschtisch, sind entscheidend, damit eine barrierefreie Nutzung mit Gehhilfen oder Rollstuhl im Stadtgebiet von Heiligenhaus möglich ist.

Die Realisierung startet mit einer Besichtigung vor Ort in Heiligenhaus, um das Bad exakt zu vermessen und ein Aufmaß zu erstellen. Qualifizierte Handwerksbetriebe für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, die den Umbau ausführen, sind bei der Handwerkskammer Düsseldorf gelistet. Für eine neutrale und vollumfängliche Erstberatung zu den Notwendigkeiten des Umbaus sowie den Fördermöglichkeiten steht der Pflege- und Wohnberatung der Stadt Heiligenhaus unter der Adresse Hauptstr. 157, 42579 Heiligenhaus zur Verfügung. Je nach Ausstattung und Umfang der Arbeiten liegen die Kosten für eine professionelle Badsanierung im Bereich von 2.800 bis 9.500 Euro.

Für die Kostenübernahme solcher Vorhaben in Heiligenhaus kann auf verschiedene Förderprogramme zurückgegriffen werden. Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben die Möglichkeit, bei der zuständigen AOK NordWest / AOK Rheinland einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI von bis zu 4.180 Euro pro Person zu beantragen. Ergänzend lässt sich der Kredit KfW 159 “Altersgerecht Umbauen” der Kreditanstalt für Wiederaufbau nutzen. Um die finanzielle Belastung für Menschen in Stadtteilen wie Innenstadt oder Isenbügel zu minimieren, lassen sich diese Bundesmittel auf Landesebene durch das Programm NRW.BANK.Barrierefreier Umbau der NRW.BANK ergänzen.

Regionale Kenndaten: Heiligenhaus
Einwohnerzahl: 26.252
Zuständige Pflegekasse: AOK NordWest / AOK Rheinland
Staatliche Förderbank: NRW.BANK
Regionales Förderprogramm: NRW.BANK.Barrierefreier Umbau
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer Düsseldorf
Lokaler Pflegestützpunkt: Hauptstr. 157, 42579 Heiligenhaus
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Geprüfte Handwerks- & Fachbetriebs-Qualität

Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Heiligenhaus

Wie hoch ist der gesetzliche Pflegekassenzuschuss nach § 40 SGB XI in Heiligenhaus?

Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK NordWest / AOK Rheinland gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Zur Restfinanzierung lassen sich zinsgünstige Darlehen wie der KfW 159 sowie Förderprogramme der NRW.BANK (NRW.BANK.Barrierefreier Umbau) kumulativ nutzen.

Über welche Stellen lassen sich zertifizierte Fachbetriebe in Heiligenhaus ermitteln?

Qualifizierte Meisterbetriebe für die barrierefreie Anpassung im Stadtgebiet Heiligenhaus sind im offiziellen Register der Handwerkskammer Düsseldorf geführt. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Pflege- und Wohnberatung der Stadt Heiligenhaus (Hauptstr. 157, 42579 Heiligenhaus) zur Verfügung.

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