Wanne raus, Dusche rein in Freigericht | Schneller Umbau

Die barrierefreie Badsanierung in Freigericht kann als umfassende Komplettsanierung oder als gezielte Teilsanierung, oft als “Wanne-zur-Dusche”-Lösung, erfolgen. Im Mittelpunkt steht der Einbau einer bodengleichen Dusche, die einen barrierefreien Zugang ermöglicht und deren Belag gemäß DIN-Vorschrift eine Rutschhemmung der Klasse R10 oder R11 besitzt. Für eine sichere und uneingeschränkte Nutzung sind zudem stabile Haltegriffe, ein klappbarer Duschsitz und die Einhaltung normgerechter Bewegungsflächen unerlässlich.

Grundlage für jedes Sanierungsvorhaben ist ein Vor-Ort-Termin zur exakten Vermessung des Badezimmers in Freigericht, etwa in Stadtteilen wie Altenmittlau und Bernbach. Qualifizierte SHK-Fachbetriebe für die Umsetzung des Projekts finden sich über die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main. Umfassende und unabhängige Informationen zum Umbau und zur Antragstellung erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Main-Kinzig-Kreis in der Frankfurter Str. 30, 63571 Gelnhausen. Abhängig von der Komplexität und den verwendeten Materialien ist mit Kosten im Bereich von 2.800 bis 9.500 Euro zu rechnen.

Eine wesentliche finanzielle Unterstützung stellt der Zuschuss der AOK Hessen nach § 40 SGB XI dar, welcher anspruchsberechtigten Personen mit Pflegegrad bis zu 4.180 Euro gewährt. Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten bieten der KfW 159 “Altersgerecht Umbauen” und das Förderprogramm Behindertengerechter Umbau von Wohnraum der WIBank, das zinsgünstige Kredite bereitstellt.

Regionale Kenndaten: Freigericht
Einwohnerzahl: 14.165
Zuständige Pflegekasse: AOK Hessen
Staatliche Förderbank: WIBank
Regionales Förderprogramm: Behindertengerechter Umbau von Wohnraum
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Lokaler Pflegestützpunkt: Frankfurter Str. 30, 63571 Gelnhausen
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Geprüfte Handwerks- & Fachbetriebs-Qualität

Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Freigericht

Welche staatliche Förderung kann für die Wohnraumanpassung in Freigericht beantragt werden?

Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK Hessen gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ergänzend können Fördermittel der WIBank über das Programm Behindertengerechter Umbau von Wohnraum sowie zinsgünstige Kredite der KfW genutzt werden.

Wie wird die Einhaltung technischer Standards beim Umbau in Freigericht gewährleistet?

Über das regionale Verzeichnis der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main stehen geprüfte Handwerksbetriebe für die fachgerechte Ausführung bereit. Eine anbieterneutrale Erstberatung bietet zudem der Pflegestützpunkt Main-Kinzig-Kreis unter der Adresse Frankfurter Str. 30, 63571 Gelnhausen.

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