Badsanierung Büttelborn: Barrierefrei umbauen mit Zuschuss

Ein barrierefreies Bad in Büttelborn lässt sich durch eine schnelle Teilsanierung, wie den Umbau von Wanne zur Dusche, oder eine komplette Sanierung umsetzen. Ein wesentliches Merkmal ist der niveaugleiche Einstieg in die Dusche, wobei die Oberfläche vorschriftsgemäß eine Rutschhemmungsklasse von R10 oder R11 erfüllen muss. Ergänzende Sicherheitsaspekte wie fest montierte Haltegriffe, ein Duschklappsitz und ausreichend dimensionierte Bewegungsflächen sind für die volle Funktionalität obligatorisch.

Jedes Umbauprojekt beginnt mit einem Aufmaßtermin vor Ort, bei dem das Bad in Büttelborn, beispielsweise in Büttelborn oder Klein-Gerau, genau vermessen wird. Die Suche nach einem geeigneten SHK-Fachbetrieb für die Durchführung wird durch die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main erleichtert. Eine neutrale Erstberatung zu den Möglichkeiten und zur Antragsstellung bietet der Gemeinde Büttelborn / Beratungs- und Koordinierungsstelle in der Schubertstr. 35, 64572 Büttelborn. Je nach Umfang und Ausstattung bewegen sich die Kosten für eine solche Maßnahme in einer Preisspanne von 2.800 bis 9.500 Euro.

Bei Vorliegen eines Pflegegrades kann für die Finanzierung ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person bei der AOK Hessen beantragt werden, der als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gilt. Zur Deckung weiterer Kosten können Mittel aus dem KfW 159 “Altersgerecht Umbauen” sowie zinsgünstige Darlehen der WIBank aus dem Programm Behindertengerechter Umbau von Wohnraum genutzt werden.

Regionale Kenndaten: Büttelborn
Einwohnerzahl: 14.685
Zuständige Pflegekasse: AOK Hessen
Staatliche Förderbank: WIBank
Regionales Förderprogramm: Behindertengerechter Umbau von Wohnraum
Zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Lokaler Pflegestützpunkt: Schubertstr. 35, 64572 Büttelborn
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Geprüfte Handwerks- & Fachbetriebs-Qualität

Dieser Ratgeber wurde von unserer technischen Redaktion in Kooperation mit eingetragenen Sanitär-Meisterbetrieben auf Handwerks- und DIN-Konformität geprüft.

Häufige Fragen zu Zuschüssen & Umbau in Büttelborn

Welche staatliche Förderung kann für die Wohnraumanpassung in Büttelborn beantragt werden?

Bei nachgewiesenem Pflegegrad leistet die zuständige AOK Hessen gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ergänzend können Fördermittel der WIBank über das Programm Behindertengerechter Umbau von Wohnraum sowie zinsgünstige Kredite der KfW genutzt werden.

Wie wird die Einhaltung technischer Standards beim Umbau in Büttelborn gewährleistet?

Über das regionale Verzeichnis der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main stehen geprüfte Handwerksbetriebe für die fachgerechte Ausführung bereit. Für eine unabhängige Aufklärung über Förderwege steht der Gemeinde Büttelborn / Beratungs- und Koordinierungsstelle (Schubertstr. 35, 64572 Büttelborn) zur Verfügung.

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